Wer zahlt für Entrümpelung?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

In diesem Fall hat der Vermieter die Beweislast und darf die Kosten nur demjenigen berechnen, der sie auch verursacht hat. Ist der nicht mehr fest zu stellen, zahlt der Hausherr. Eine Umlage auf alle Mieter ist auch nach vorhergehender Androhung nicht zulässig!

Es gibt bei den Vermietern, also auch bei den Mietern, schwarze Schafe ;-)

http://www.finanzfrage.net/frage/wer-zahlt-fuer-entruempelung-wenn-derdie-verursacher-bekannt-sind

In unserem Fall sind die Verursacher bekannt, zahlen dürfen für die Faulheit und Ignoranz mancher Mieter aber alle!

Angeblich wurden diverse Gegenstände in ein Lager gebracht (anders, als im Rundschreiben angedroht: auf ihre Kosten entsorgt ...) und manche holten sich ihre Gegenstände wieder ab, wenn dem wirklich so ist, warum hat man die nicht gleich zur Kasse gebeten!?

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Du hast zu lange tatenlos zugesehen und darfst deshalb selber die Entsorgungskosten tragen, aber sie können steuerlich angesetzt werden. Zum Thema fand ich folgenden Hinweis:

Was ist nicht umlagefähig?

Die Entsorgungskosten für Gerümpel, das sich im Laufe der Zeit ansammelt und für das keine Verantwortlichkeit ausgemacht werden kann, sind - so die meisten Gerichte - nicht auf die Mieter umlegbar (AG Trier, WM 99, 521). Anderer Auffassung ist das LG Berlin (Urt. v. .08.2004, AZ: 62 S 151/04). Danach ist Umlagefähigkeit gegeben, wenn es unmöglich ist, den Verursacher des Sperrmülls in Anspruch zu nehmen. Der Vermieter hat hier aber darzulegen, welche zumutbaren Anstrengungen er unternommen hat, um den Sperrmüllanfall zu verhindern. Ansonsten hat er die Kosten selbst zu tragen.

Quelle: http://www.bmgev.de/betriebskosten/info/3-05-strassenreinigung.html