Darf man in einer Erbengemeinschaft einer Immobilie seinen Anteil - oder einen Teil davon - ohne Zustimmung des Miterben verschenken/übertragen?

1 Antwort

eine Mutter kann mit ihrem Eigentum machen was sie will.

Sie kann Dir also 3/8 (Anteile an Grundstücken werden immer in Brüchen angegeben) der Immobilie (37,5 %) schenken. Wenn Sie dann mal stirbt, bekommt ihr jeder die Hälfte Ihres verbleibenden Anteils von 2/8 8nd habt dann jeder 1/2.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Vielen Dank erstmal für die schnelle Antwort! Aber naja, verkaufen (zum Beispiel für einen symbolischen Euro) kann sie es mir ja nicht..... weil da ja mein Bruder dann als Miterbe ein Vorkaufsrecht hätte. Deswegen war ich mir nicht sicher, ob er als Miterbe in einer Erbengemeinschaft nicht auch sein Einverständnis geben muss, wenn der andere Miterbe einen Teil seines Anteils verschenken will... Ist das so, dass sie das ohne dessen Einverständnis machen kann? Und was würde dann mit der Erbengemeinschaft passieren? Wäre ich dann Teil davon? Oder wäre die Erbengemeinschaft in dem Fall dann aufgelöst?

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@June1938

Ja, da hab ich Quatsch geredet - natürlich "kann" sie es mir verkaufen. Nur würde das dem Zwecke nicht dienen, weil es ja zuerst mein Bruder kaufen dürfte (Vorkaufsrecht), was er dann natürlich auch machen würde... also keine Variante. ;-) Trotzdem wäre es toll, wenn Du auf die Zusatzfragen noch eine Antwort hättest. :-) Wir werden zwar auf jeden Fall sowieso noch zu einem Notar gehen - aber ich weiß gerne schon vorher so gut wie möglich Bescheid. Also Danke schonmal im Voraus!

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