wohnungsräumung wer kommt dafür auf?

4 Antworten

Die Frage 2x zu stellen ändert nichts an der Antwort.

Die Erben zahlen die Räumung entweder aus dem Erbe oder aus den eigenen Mitteln.

Wenn ein Erbe nicht zahlen will muß er das Erbe ausschlagen, dazu gibt es allerdings Fristen einzuhalten und ihm steht dann auch nichts aus dem ggf positives Erbe, nicht mal ein Tässchen.

Na aus dem Erbe. Ist da keines vorhanden, sollte das Erbe ausgeschlagen werden und der Staat übernimmt.

Ein äußerst sparsamer Sachverhalt!

Wenn kein Vermögen vererbt worden wäre hätten die Erben doch wohl ausgeschlagen.

Und nun werden sie mit der Tatsache konfrontiert, dass man nicht Rosinen picken kann.

Selbstverständlich müssen die Erben die Wohnungsräumung bezahlen, sofern was bei ihnen zu holen ist.


Für die Räumung sind die alten Eigentümer verantwortlich, also ihr beide.

Gesamtschuldnerisch, also man kann sich das Geld von dem holen, der etwas hat. Der muss dann sehen, ob er den anderen rankriegen kann.

Eventuell hättest Du das Erbe ausschlagen sollen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung