Darf die Erbengemeinschaft das geehrte Haus vermieten?

2 Antworten

Warum machen die das - hast Du Dich bisher nicht gekümmert - nicht mitgearbeitet?

Wieso sollte man das unterbinden? Einfach abwarten, dann nach 5-10 Jahren einen Anwalt beauftragen und Anspruch auf 1/4 der Mieteinnahmen anmelden. Die Kosten für die Renovierung können die dann selbst tragen. Wenn die dann nicht zahlen können, läst man sich deren Anteile überschreiben und gleicht die evrt. vorhandene Differenz aus und hat das komplette Haus.

Die Versicherungen und Grundsteuer B müssen natürlich auch die 3/4 Erben zahlen, weil sie ja Einnahmen generieren.

Erstaunlich, was Du alles so von Dir gibst

0