Auflösung Erbengemeinschaft Landwirtschaft?

2 Antworten

Wenn der Großvater den Betrieb nicht aufgegeben hat (im steuerrechtlichen Sinn, damit ist nicht 'aufhören mit der Eigenbewirtschaftung' gemeint), dann handelt es sich um einen landwirtschaftlichen Betrieb und die Flächen und Gebäude sind Betriebsvermögen. Gibt man den auf, dann zahlt man im Prinzip und vereinfachende ausgedrückt die gleiche Steuer, als hätte man verkauft. Ich würde das an Eurer Stelle nicht ohne fremde Hilfe versuchen, dabei könntet Ihr schlimmstenfalls viel, viel Geld verbrennen. Je nachdem, wo der Hof liegt, sind die Landpreise in den letzten Jahren enorm gestiegen, das müsste alles versteuert werden.

Wenn da Erbschaftsteuer angefallen ist, muss das ein wirklich großer Betrieb sein, da gibt und gab es erhebliche Freibeträge bzw. Bewertungsbegünstigungen.

Lassen Sie sich von einem Steuerberater mit Zusatzqualifikation 'landwirtschaftliche Buchstelle' beraten - dies nicht zu tun, kann sehr leicht sehr viel teurer sein als die Beratung.


Von Experte wfwbinder bestätigt
Einer dieser 5 führt den Hof weiter und nutzt( und verpachtet) diese Flächen, ohne zu fragen, jedoch unter stillschweigender Zustimmung der anderen 4.

Da ist bereits der erste Fehler. Soweit verpachtet wird, sind die Einkünfte daraus den Beteiligten zuzurechnen und nicht nur dem Einen.

Bei der Nutzung ist es wohl so, dass die 4 anderen ihren Anteil unentgeltlich überlassen haben, was kein Problem darstellt. Inhaltlich "nutzen" aber alle gemeinsam, aber tatsächlich führt dies mangels Einkunftserzielungsabsicht zu keinen steuerlichen Konsequenzen.

Nun stirbt auch dieser Erbe( der den Hof weiter führte) und nun möchten die anderen Erben die Erbengemeinschaft ( also anteiligen Besitz an den Grundstücken) auflösen.

Also die Nutzung soll beendet werden. Damit wird der Betrieb aufgegeben und das Grundstück zwangsweise entnommen. Und zwar von den Eigentümern, also dem Erben des Verstorbenen und den vier anderen. Es ist eine Aufgabebilanz anzufertigen und der Aufgabegewinn zu versteuern.

Was ist mit der Verpachtung? Wird die weiter betrieben?