Erbunterschlagung?

2 Antworten

Einer der Erben wurde vom Nachlaßgericht aufgefordert, eine Aufstellug über das gesamte Erbe zu machen. Ist diese unvollständig, so können alle Erben diese Liste ergänzen. Auf dieser Liste erscheinen dann auch die Dinge, die sich der eine Sohn schon vor der Erbauseinandersetzung angeeignet hat.

Wer bezeugt das und wo ist die Finanzfrage?

Sollte vielleicht darauf hinaus laufen, wenn der Wert des Erbes eine gewisse Höhe überschreitet, werden Abgaben fällig...und die sind durch die Erben zu zahlen.

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@Papadoxon

Nicht jeder will den Staat bescheissen wo wie gewisse Leute.

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