Werkstudent Sozialabgaben?

Hi, ich bin seit kurzem Werkstudent und mir immer noch unsicher wieviel ich jetzt verdienen darf. Vielleicht kann mir jemand sagen ob ich alles richtig verstanden habe, da das doch ein etwas verwirrendes Thema ist.

Als Werkstudent darf ich nur 20h die Woche arbeiten, es sei denn es sind Semesterferien. In diesen darf ich maximal 26 Wochen diese Grenze überschreiten. Ist dies bis hier erfüllt, bin ich "ordentlicher Student" und es gilt folgendes:

  1. Die Arbeitslosenversicherung fällt für mich unabhängig davon wie viel ich verdiene weg.
  2. In die Rentenversicherung wird vom Lohn automatisch ein Prozentsatz eingezahlt. ( Liegt das Einkommen unter 450€ wandert 9,35% davon hinein. Liegt das Einkommen über 450€ aber unter 850€ wandert ein Betrag zwischen 4% und 9,35% davon hinein. Liegt das Einkommen über 850€ wandert 9,35% davon hinein.
  3. In der Kranken-/Pflegeversicherung darf ich Familienversichert bleiben, solange mein Einkommen 425€/Monat zuzüglich 1000€ Webungskosten nicht übersteigt. Dieser betrag wird Jährlich behandelt, dh. ich darf zusammengerechnet 6100€ im Jahr verdienen.(also auch z.B. 6100€ im Januar und 0€ im restlichem Jahr)

Da ich mit 6100€ im Jahr im Freibetrag für die Lohnsteuer bleibe, entfällt diese.

Sagen wir ich verdiene Monatlich 200€, außer in 2 Monaten der Semesterferien, in denen ich 2000€ verdiene. 200€ * 10 + 2000€ * 2 = 6000€ Ich verdiene also wenig genug, um weiterhin in der Familienkrankenversicherung zu bleiben und zahle NUR o.g. Beiträge zur Rentenversicherung. Ich habe Jährlich also von 6000€ Brutto (0,9065 * 6000€) 5439€ Netto übrig.

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Möglichkeit als Werkstudentin weiterhin in der privaten Krankenkasse eines Elternteils bleiben?

Guten Abend,

ich werde 20 Jahre alt, bin Studentin und für mein Studium von der Krankenversicherungspflicht der Studenten befreit.

Nun beginne ich nächsten Monat 16 Stunden die Woche als Werkstudentin zu arbeiten (bin also ordentliche Studierende und grundsätzlich greift für mich das Werkstudentenprivileg, wäre da nicht die Einkommensgrenze) und wurde überrollt von unterschiedlichen und sich widersprechenden Informationen über meine Krankenversicherung.

Ich bin über meinen Vater privat und die Beihilfe versichert (ich weiß, dass ist Umgangssprachlich), also eine berücksichtigungsfähige Angehörige. Jedenfalls werde ich mehr als 450€ im Monat verdienen und in der gesetzlichen Krankenversicherung bedeutet das ja, dass man Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung um die 80€ zahlen muss.

Nun meine Fragen: Gelten diese Einkommensgrenzen für mich auch? Muss ich mich jetzt selber versichern oder kann ich bei meinem Papa in der Versicherung bleiben? Und muss ich das dann bei der privaten Krankenkasse tun, da ich mich meines Verständnisses nach für die Dauer meines Studiums nicht mehr über die gesetzliche Krankenkasse versichern kann durch die Befreiung? An wen kann man sich bei solchen Fragen am besten wenden? Zudem habe ich gelesen, dass beim Werkstudentenprivileg die Höhe des Einkommens irrelevant sein soll, dann aber wieder dass man, wenn man mehr als 450€ verdient rausfällt, was stimmt nun?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen und bitte um Quellen für eure Aussagen, damit ich es nachlesen kann und etwas dazu lernen kann (und vermutlich auch für meinen AG, da die meistens selber nicht über solche Sonderfälle Bescheid wissen).

Vielen Dank und ein schönes Wochenende!

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Privatversichert mit Elternteil - zählt das als Familienversicherung?

Ich bin mit meiner Mutter (Beamtin) privatversichert. Habe jetzt einen Werkstudentenjob angetreten (verdiene über 450€ monatl.) und nach meiner Recherche und der Absprache mit der KV kann ich weiter so versichert bleiben. Zum Beginn meiner Tätigkeiten wurde ich gefragt wie ich versichert bin und meinte eben bei der Privaten über die Familienversicherung. Mir wurde mitgeteilt, dass ich da nicht drin bleiben kann, habe dann nochmal nachgehakt und meinte ich hätte mich schon informiert und dann hieß es sie kümmert sich drum. Jetzt stand auf meiner ersten Abrechnung drauf bei Krankenkasse "TK", woraufhin ich erneut anrief und meinte da steht die falsche Versicherung mit der Antwort ich dürfte nicht in der Familienversicherung bleiben. Jetzt bekomme ich meine Abrechnung für März und habe 200 € Abzüge für eine "Vorschusstilgung" darauf stehen. Meiner Vermutung nach ist das aufgrund der Krankenkassensache, weil ich da jetzt einfach bei der TK angemeldet wurde.

Jetzt meine Frage kann ich auch einfach sagen ich selbst sei bei der ARAG versichert, ohne die Familienversicherung zu erwähnen, in der ich offensichtlich ja nicht sein darf als Werkstudend? Oder zählt eine private Mitversicherung überhaupt als Familienversicherung?

Vielen Dank schon im Voraus für die Auskunft und ich hoffe ich habe mein Problem verständlich darstellen können.

Schönene Abend noch :)

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Ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags zu bezahlen?

Hallo, ich bin ein Student. neben meinem Studium habe ich immer zwei Jobs gehabt. Der erste Job ist als SHK an der uni, und der zweite Job ist als Wachman am Wochenenden. letztes Jahr habe ich fast nur gearbeitet und weniger studiert und habe ca. 23000 verdient. Ich habe letztes Jahr für die Krankenkasse nur den Studentenbeitrag monatlich selber bezahlt. Nachdem Ich die Krankenkasse meine Lohnabrechnungen von Jahr 2016 gezeigt habe, habe ich eine Rechnung von ungefähr 3000 Euro bekommen, weil mein Arbeitgeber keine Beiträge bezahlt hat und ich letztes Jahr 30 jährige geworden bin. Ich habe meinen Arbeitgeber kontaktiert und habe diese Antwort bekommen: ______________________________

 Sie sind bei uns als Student angemeldet und haben auch eine Studienbescheinigung eingereicht. Sie müssen sich selbst als Student in Ihrem Alter bei der KK versichern und da Sie bei uns studentisch gemeldet sind, werden da auch nur die RV Beiträge bezahlt. Als Student ist Ihre Hauptbeschäftigung das Studium und es darf dann nur in den Semesterferien mal mehr verdient werden. Sie wurden von Anfang an als Student bei uns angestellt und das läuft auch so seit 2009. 

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Meine Frage : ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet die Hälfte zu bezahlen.

Vielen Dank im Voraus und mit freundlichen Grüßen

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Werkstudent und Ferienjob gleichzeitig?

Hallo zusammen,

ich arbeite derzeit als Werkstudent und verdiene monatlich 640€ bei wöchentlich ca. 16h. Ab April bin ich mit meiner Bachelorarbeit fertig, wodurch ich bis Oktober (hier fange ich den Master an) wesentlich mehr arbeiten kann. Da mein Job sehr eintönig ist, möchte ich zwischenzeitlich einen Ferienjob machen. Nun zu meiner Frage:

Muss ich etwas beachten wenn ich einen Ferienjob gleichzeitig zum Werkstudentenjob mache? Habe ich Nachteile oder wird alles "seperat" behandelt? Ich würde es folgendermaßen machen:

In jedem Monat arbeite ich die ersten zwei Wochen (5 Tage die Woche) im Werkstudentenjob, die letzten zwei Wochen im Monat als Ferienjobber. Im darauffolgenden Monat genau anders herum, sodass ich immer zwei Wochen Werkstudent, vier Wochen Feriejob, vier Wochen Werkstudent usw. Somit verdiene ich jeden Monat am Werkstudentenjob und am Ferienjob (im ersten Monat beispielsweise 2 Wochen Werkstundent = ca. 800€ + 2 Wochen Ferienjob ca 750€) Für den Werkstudentenjob zahle ich ganz normal für die Rente ein, der Lohnsteuerbetrag entfällt, soweit ich weiß. Für die Krankenversicherung habe ich eine Studentenversicherung, bei der ich jeden Monat etwa 80€ zahle. Beim Ferienjob muss ich soweit ich weiß keine Rente einzahlen, die Lohnsteuer bekomme ich mit der Einkommensteuererklärung zurück und krankenversichert bin ich ja dann mit der Studentenversicherung?

Ich hoffe ich konnte mein Problem etwas schildern und mir kann geholfen werden ;) Vielen Dank nochmal. Wenn was nicht verstanden wird, versuche ich es gerne nochmal verständlich zu machen.

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