Werkstudent + freiberuflich + Minijob?

Hallo liebe Tippgeber,

ich studiere, bin im 7. Semster, arbeite bei der DEKA Bank 20h die Woche als Werkstudent. Ich bin 24, aber studentisch versichert bei der Bahn BKK.

Meine 2 Vorhaben/ Mein Plan:

  1. Ich will Barista Kurse geben für etweder 2-3 private Personen. Oder auch für Cafés oder Restaurants den Mitarbeitern Kaffe machen beibringen. Das ist dann freiberuflich, oder? Diese Kurse wären sehr unregelmäßig, Vlt einmal im Monat für 5h anbieten. Vlt hab ich mal mehr Kurse, mal weniger.
  2. Dann möchte ich noch einen Minijob bei einem Café am Wochenende anfangen. Auch maximal 5-10h pro Woche.

Meine Fragen:

  • Kann ich 20h Werkstudent + 10h Minijob + freiberuflicher Barista Kurs machen OHNE suuuper viele Abgaben zu haben? Oder besser gefragt: Was für Kosten kommen auf mich zu und lohnt es sich überhaupt mehr zu arbeiten oder komme ich am Ende auf das selbe raus wie wenn ich nur meinen Werkstudentenjob mache?
  • Ändert sich meine Krankenversicherungsbeitrag?
  • Ändert sich die Höhe der Sozialversicherung und Rentenversicherung?
  • Wie viele und welche Steuern muss ich zahlen und auf welche Einnahmen?
  • Ändert sich meine Steuerklasse komplett auf alles oder gilt das nur für den 2. Minijob?
  • Bin ich dann eigentlich noch Werkstudent oder verliere ich die günstigen Konditionen, und muss dann Teilzeit angestellt werden?

Ich will super gerne mein Vorhaben machen, aber ich weis nicht mit was für Kosten ich konfrontiert werde und ob sich das lohnt.

Danke für eure Ratschläge und Tipps!

Liebe Grüße Anissa

Minijob, Werkstudent, freiberufliche Tätigkeit
Kleingewerbe für Fitnesstrainer und Werkstudententätigkeit gleichzeitig?

Hallo alle,

ich habe mit Januar 2023 mein eigenes Kleingewerbe gegründet, damit ich Kurse im Fitnessstudio/VHS/andere anbieten kann. Zu dem bin ich im Masterstudium und dazu arbeite ich als Werkstudentin seit Februar.

Meine Einnahmen von den Kursen werden ca. 1500-2000 Euro dieses Jahr sein, das Einkommen vom Werkstudentenjob weiß ich nicht genau, da ich im Herbst mit Studium (hoffentlich) fertig bin, und es geht Richtung Vollzeitjob.

Bis jetzt weiß ich, dass der Umsatz vom Gewerbe niedrig ist, und nach Klausel 19, muss ich keine Umsatzsteuer ausstellen.

Dazu kommen noch Einkommensteuer und Gewerbesteuer. Einkommensteuer wird auf alle Einnahmen gerechnet, also Werkstudent+Kleingewerbe, oder? Bis 10.908 Euro muss ich keine Einkommensteuer zahlen, da ich vllt drüber komme, gilt das für beide Tätigkeiten.

Und bei Gewerbesteuer gibt es den Freibetrag 24.500 Euro, also liege mit meinen Einnahmen deutlich niedriger.

Und dann zu den Fragen:

  1. Frage: mache ich Denkfehler irgendwo?
  2. Wegen Buchhaltung, ist es genug, dass ich nur digital meine EÜR (mit Excel), Rechnungen und Belege erfasse?
  3. Welche Erklärungen wann muss ich abgeben und passiert alles über Elster?
  4. Was kann ich als Ausgaben denn nutzen? Der Kurs ist eigentlich Zumba und dafür braucht man Lizens. Damit man Instruktor bleibt, kostet das ca. 40 Euro pro Monat. Könnte ich das als Ausgabe eingeben? Können auch Sportkleidung und Tanzschuhen dazu gerechnet werden?
  5. Gibt es etwas wichtiges, dass ich komplett verpasse? Derzeit kann ich mir den Steuerberater nicht leisten, Werkstudentenjob zahlt mir das Essen und Wohnen, Zumba die Krankenversicherung (muss extra 120 Euro zahlen, da ich auslÄndische Studentin bin). Ich werde das irgendwann im Laufe des Jahres machen, wenn was bleibt.

Vielen Dank Euch!

Finanzamt, Kleingewerbe, Steuern, Werkstudent

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