Nach Hochzeit - muss ich den Werksstudentenjob meiner Frau mit angeben?

3 Antworten

Ja natütrlich ist es anzugegen. Sie zahlt für ihre 7.500,- Werkstudentenjob keine Einkommen(Lohn)-steuer, weil der Grundfreibetrag 8.820,- ist(ab 2017). Den kannst Du natürlich nicht für das übrige Familieneinkommen "verballern," denn da gehört das Werkstudenteneinkommen dazu..

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Eine gemeinsame Steuererklärung (Zusammenveranlagung) könnt Ihr (nicht Du) schon für dieses Jahr abgeben. 

Natürlich sind sämtliche Einkommen anzugeben.

Bei gemeinsamer Veranlagung schon für 2017 zahlt ihr einige 1000 € weniger, als du allein bezahlen würdest.