Sozialrecht und unangemessene Immobilien Verkauf bzw. Neukauf?

Hallo zusammen,

ich habe ein großes Problem mit meiner Mutter 58 Jahre, schwerbehindert, Pflegestufe III und auf Dauer Erwerbsunfähig. Sie ist seit 2012 arbeitsunfähig erkrankt, 10/2014 hat Sie ein Haus und etwas über 100.000 € geerbt. Das Haus hat eine Wohnfläche von etwas über 100 qm und angeblich einen Verkehrswert von ca. 150.000 €. Die Probleme sind folgende:

1. Hat Sie das Erbe in der Zeit von zwischen 2014 bis Ende 2016 verlebt. Sie hat keine anderen Sozialleistungen erhalten. Das bedeutet das Sie keine Rentenzeiten erhalten hat.

2. Der Rententräger sagt, Sie sei erst seit ende 2017 zumindest teilw. Erwerbsunfähig, zahlt aber aufgrund der fehlenden Rentenzeiten ab 2014 keine EM-Rente, nach 31 Berufsjahren echt bitter. Das Berufungsverfahren läuft.

3.Das Sozialamt sagt, ihr stehen nur 90 qm Wohnfläche zu und verweigert deshalb Leistungen. Ein Widerspruchsverfahren und Eilverfahren läuft. Die sofortige Verwertung der Immobilie wird gefordert. In der Vergangenheit wurden Darlehen vom Jobcenter gezahlt in der Hoffnung das die EM-Rente kommt. Und sich die Leistungen gegenseitig verrechnen.

BTW: Tatsächlich ist alles noch komplizierter, z.B. weil die Immobilie schwer bis nicht veräußerbar ist, da in einem Quellgebiet gebaut wurde, aber ich versuche es einfach darzustellen. Würde das Sozialamt Ihre Behinderung und einen höheren Wohnraumbedarf anerkennen, wäre Ihr Wohnraum evtl. sogar geschützt. Sie ist mittlerweile seit über 1/2 Jahr ohne finanzielle Mittel, abgesehen vom Pflegegeld, und entsprechend physich und psychisch am Ende.

Jetzt zu mir: Ich habe mit 22 eine kleines Reihenhaus mit 81 qm Wohnfläche gekauft (Nachbarn verkaufen so für ca. 250.000 € / Kaufpreis damals 136.000 €). Mittlerweile sind Frau und Kinder dazugekommen und die Wohnfläche ist zu klein. Ich Pflege meine Mutter und kümmere mich um Ihre Behördenanliegen. Mein "Vermögen" steckt zu 95 % im Beton.

Ein Immobilientausch ist ausgeschlossen, da diese in unterschiedlichen Kommunen liegen und eines der Kinder bereits eine tolle Schule besucht.

Ich bin sicher, hier gibt es mehr Lösungen als ich im Moment sehe. Deswegen was für Handlungsalternativen haben wir und welche wäre ggfs. für meine Mutter die beste, damit bis zur Regelaltersrente, Ihre Existenz gesichert wird?

Sollte ich etwas vergessen haben, ruhig nachfragen.

Meine eigenen Gedanken dazu wären: Ich kaufe mir ein größeres Haus in der nähe. Sie zieht in mein Haus ein und verkauft Ihr Haus. Mit dem Erlös erwirbt Sie quasi ein Wohnrecht in meinem Haus. Folge: Sie hat angemessenes Wohneigentum, ich habe Eigenkapital. Probleme: Ich befürchte mein lokales Sozialamt könnte dann Probleme machen und ich hätte 2 Hypotheken abzutragen.

Gibt es bessere Lösungen / Ideen?

Aufgrund der Überschneidung verschiedener und komplexer Themengebiete, frage ich mich auch, wer uns hier abschließend beratend, unterstützen könnte?

Erwerbsunfähigkeit, Familie, Immobilien, SGB XII, sozialhilfe, Sozialrecht, Vermögen, Sozialamt
Sammlungsverkauf via ebay: Was passiert bei Einstufung als "gewerblich"?

Ich habe eine vielfältige Sammlung, die v.a. Münzen (v.a. Silber), aber auch Mineralien und Fossilien umfasst.

Ich möchte große Teile davon bei ebay verkaufen.

Es handelt sich um Gegenstände, die meist einen Wert von mehreren hundert Euro haben. Manchmal auch "nur" hundert oder selten auch mal im niedrigen vierstelligen Bereich.

Es sind großteils Gegenstände, die vor mehreren Jahren gekauft wurden, maximal vor 10 bis vor ca. 1,5 Jahren. Im Schnitt würde ich sagen vor 3-4 Jahren, keiner innerhalb des letzten Jahres (ich würde eh keine Gegenstände innerhalb der Einjahresfrist verkaufen, da es zu steuerpflichtigen Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften kommen könnte).

Diese Arten von Gegenständen erfahren über die Jahre meist eine Wertsteigerung infolge von Sammlerwert. Selten gibt es auch eine Wertminderung, z.B. durch „Materialverfall“.

Ich gehe davon aus, dass ich pro Monat ungefähr 2 Gegenstände (bzw. Münzrollen) verkaufen würde. Ich schätze, dass dafür im Schnitt grob 1000 € pro Monat gezahlt werden würden.

Ich habe gelesen, dass die Grenzen zwischen privatem und gewerblichem Verkaufen „fließend“ sind. Ich weiß auch, dass nach dem neuen Plattformtransparenzgesetz ebay und andere Plattformen bei über 30 Verkäufen oder über 2000 € Volumen pro Jahr verpflichtet sind, eine Meldung an die Steuerbehörden zu machen. Dies bedeutet aber keine Steuerpflicht!

Ich würde zwar unter den 30 Verkäufen bleiben, die Grenze von 2000 € aber deutlich überschreiten. Meiner Recherche nach müsste ich die Sammlungsteile aber im privaten Rahmen steuerfrei verkaufen dürfen. Wenn bei Überschreitung der 2000 € von Seiten des Amtes „genauer hingeschaut“ werden sollte, dürfte dennoch keine gewerbliche Einstufung erfolgen (alles aus einer über sehr lange Zeit aufgebauten, wesentlich größeren Privatsammlung, große Zeiträume, nicht zu viele Verkäufe, keine „Neuware“, privater Vermögensbereich…).

Da die Grenzen aber fließend sind und evtl. zusammen mit dem neuen Plattformtransparenzgesetz auch eine andere Auslegung und Handhabung in der Praxis ins Haus stehen könnte (evtl. werden mehr Menschen, die etwas verkaufen, als „gewerblich“ eingestuft…), habe ich Fragen dazu, was die Konsequenzen wären, wenn man DOCH als gewerblich eingestuft wird.

Die Grenze von 22.000 Verkaufsvolumen pro Jahr würde ich definitiv nicht überschreiten, eine Umsatzsteuer (auch Gewerbesteuer) würde also selbst bei Einstufung als gewerblich nicht anfallen.

Wenn man rückwirkend als gewerblich eingestuft wird, müssten „Gewinne“ wohl versteuert werden müssen. Das heißt, die Gegenstände müssten rückwirkend als Privateinlage gebucht zum Teilwert werden. Da dieser bei Anschaffung vor über drei Jahren aber den gegenwärtigen Handelspreisen entspricht, würde allenfalls ein sehr kleiner Gewinn anfallen.

Gäbe es außer der nachträglichen Besteuerung irgendwelche anderen Konsequenzen?

Könnte sonst irgendetwas passieren, dass ich gerade nicht bedenke?

Gewerbe, Kleingewerbe, Steuern, Vermögen

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