WG gründen mit Mitbewohnerin die Sozialhilfe bekommt, bedenklich wg. meinem Vermögen?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das kann ja überprüft werden.

Als WG habt Ihr kein gemeinsames Schlafzimmer, habt die Unterwäsche nicht im gleichen Schrank usw.

Das wird vom Amt ggf. auch überprüft.

Also mache Dir da keine Gedanken, die Ämter und ggf. auch der Gerichtsvollzieher muss beweisen, das es keine WG ist, nicht Du.