Wie kann man sein Vermögen vor seinen Eltern schützen?

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Das ist leider fast überhaupt nicht möglich. Du musst schon sehr sehr gute Gründe haben, um überhaupt vor Gericht eine Chance zu haben.. Ungerecht aber leider die Realität...

Eine etwas ältere Frage aber für alle die neugierig sind: Mosquito336 Hat schon die richtigen Antworten geliefert, aber dazu kann ich noch etwas aus der Kanzlei meines Daddys ergänzen: tatsächlich sind deutsche Gerichtsurteile, insbesondere im Zivilrecht was Vermögen oder Unterhalt betrifft in nicht – EU Ausland nicht vollstreckbar. d.h.konkret: Du machst es wie der User Mosquito336 geschrieben hat. Selbst wenn deine Eltern oder auch eine Behörde wie Sozialamt oder Jugendamt oder sonst wer, dich zum Unterhalt per Gerichtsbeschluss verklagt und einen Titel erwirkt, so kann dieser im U.S und britischen Ausland wie New Zea oder Aussi oder Bahamas usw nicht vollstreckt werden weil deutsche Gerichtsurteilen in manchen Ländern wie USA oder New Zea oder die britischen Realms NICHT vollstreckbar sind. Dafür müsste ein inländischen Gericht deine Unterhaltspflicht anerkennen und das geht nicht weil der Kläger nicht im Inland lebt und gegen kein Gesetz im Inland verstoßen hat und die Tat im Ausland sozusagen begangen wurde. Im Strafrecht ist das natürlich anders, da kann das BKA über das Ministerium ein Amtshilfegesuch an das andere Land senden, zum Beispiel wegen schweren Kapitalverbrechen, und dann würde gemäß Interpol der Typ verhaftet. Im Zivilrecht nicht. Ja ist kompliziert, aber rate mal warum sehr viele vermögende deutsche, insbesondere nach einer Scheidung sich lieber in die Karibik oder USA begeben. Mein Daddy hatte mal einen Mandanten, der war hoch bezahlter Bauingenieur, hatte drei Kinder, und als seine Frau fremdging hat er sie rausgeworfen und die Frau ihn geschieden plus Unterhalt verklagt plus die Villa als Gewohnheit –und Fürsorgeheim zum Kindeswohl und hat den man komplett bis auf die Unterhose ausgezogen :-D Der arme Kerl konnte gerade mal noch 300.000 € in seiner Reisetasche mit nach Mexiko nehmen und lebt dort glücklich und zufrieden. Heftiger Fall. Habe noch mehr solche Geschichten meinem Dad.

Ein paar (legale) Vorschläge und Anregungen:

Wandle Dein Vermögen in Altersvorsorge, die ist vor Zugriff geschützt.

Uebertrage Dein Vermögen rechtzeitig auf Deinen Lebenspartner, der hat nichts mit Deinen Eltern zu tun. Im Falle von Immobilien kannst Du Dir ein Wohnrecht sichern, damit Dein Lebenspartner nicht eines Tages durchbrennen kann. Verzichte auf Niessbrauch, denn der ist vom Sozialamt pfaendbar, das Wohnrecht nicht. Das Wohnrecht stellt sicher, dass Dein Partner nicht ohne Dich verkaufen kann, so als ob es Dir haelftig gehören würde, obwohl Dir formal nichts mehr gehoert.

Wander aus (kein Scherz, habe das selber so gemacht) und nimm Dein ganzes Vermoegen mit ins Ausland, und zwar in ein Land ausserhalb der EU (z.B. Schweiz, USA, Neuseeland, Kanada, et.). Diese Länder haben zum Teil kein Unterhaltsrecht oder setzen deutsche Forderungen nicht durch oder haben wie im Falle der Schweiz so hohe Freigrenzen (120'000 CHF bei Alleinstehenden und 180'000 CHF bei Paare fuer das Jahreseinkommen, 500'000 CHF fuer das Vermögen von Alleinstehenden, 800'000 CHF fuer Paare), dass die meisten Menschen nicht herangezogen werden.

Hallo, sollten Deine Eltern Grundsicherung erhalten, wird auf den Unterhaltsrückgriff bei Eltern und Kindern verzichtet. Auch auf eine Kostenerstattungspflicht durch die Erben wird verzichtet. Nur wenn das Einkommen von Kindern oder Eltern der oder des Antragsberechtigten sehr hoch ist (mindestens 100.ooo Euro jährlich Gesamteinkommen), entfällt der Grundsicherungsanspruch. In diesem Fall besteht wie bisher Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt mit der Möglichkeit des Rückgriffs bei den unterhaltspflichtigen Verwandten ersten Grades (Kinder und Eltern). Gruß flocke12