Tecis Seriös?

Hallo, ich habe schonmal hier einen Beitrag gepostet, worum es ging, dass ein Kumpel von mir bei Tecis anfing und mir ein Termin anbieten wollte, um das Unternehmen kennenzulernen. Dazu sagte er, dass ich eine staatliche Förderung von 1400€ bekommen würde. Das Gespräch mit einem Experten wäre unverbindlich, also ich müsste nichts unterschreiben. Ich habe es abgelehnt.

Nun ist ein weiterer Kumpel bei Tecis. Er erzählte mir heute 2std lang etwas über das Unternehmen. Darunter sagte er mir, dass der vorherige Kumpel nicht das nötige Fachwissen hatte, um es seriös rüberzubringen, weswegen es sich bei ihm auch wie eine Abzocke anhörte.

 Er erzählte mir das Prinzip der Banken und deren Partnerschaft mit LBS. Er sprach davon, dass Bausparverträge keinen Sinn machen. Er sagte, dass es Unsinn ist, das Geld auf deren Bank über Jahre verwahrlosen zu lassen, weil sie mit jedem Jahr an Wert verliert und auch mit dem Geld in die Wirtschaft investiert und dafür Zinsen bekommen. Seiner Ansicht nach soll man direkt in die Wirtschaft(Tecis) investieren.

 Tecis soll auch eine Suchmaschine haben, mit der sie den Kunden die bestmöglichen AktienFONDS finden und dem Kunden dann anbieten. Wenn man ca 200€ in AktienFONDS durch Tecis investiert, soll man dann in den nächsten Jahren sehr davon profitieren. Tecis soll also angeblich wirklich nur das Beste für den Kunden wollen und möchte für eine gute Altersvorsorge sorgen, um dann in der Rente ein gutes Leben zu führen. Das hört sich für mich alles zu gut, man macht quasi nichts, außer investiert man sein Geld in deren AktienFONDS, um mehr zu machen. Nur kann der Kumpel mir nicht genau erklären, warum Tecis Nr 1 der besten Arbeitgeber Deutschlands ist. Ich muss noch dazu erwähnen, dass er das alles gutgläubig meint und mich auf jedenfall nicht über den Tisch ziehen möchte, er meinte selbst, dass wenn er merkt, dass was nicht richtig läuft, er direkt weg von dort ist, er ist sehr überzeugt von Tecis.

Ich soll doch auf den Termin des ersten Kumpels eingehen und mir wenigstens alles anhören.

Was haltet ihr von der ganzen Geschichte? Habt ihr selbst vielleicht Erfahrungen, also wart vielleicht selbst Kunde oder Mitarbeiter oder kennt euch allgemein mit Tecis aus?

Aktien, Geld, Altersvorsorge, Aktienfonds, Finanzen, Vermögen, Seriösität
Verwalten des Konto/Vermögen der Großeltern

Mein Großvater ist nach dem Tod meiner Großmutter mittlerweile im Altenheim. Die Wohnung wurde verkauft, und aus den Erlösen (nicht viel, aber immerhin) in Kombination mit seiner Rente wird jetzt daraus das Altenheim bezahlt. Wir wollen das Geld für ihn natürlich auch konservativ und liquide anlegen, damit es länger reicht. Ihm selber ist das ziemlich schnuppe. Ich würde gerne wissen, wie man dabei organisatorisch und rechtlich am besten vorgeht.

1) am einfachsten wäre aus meiner Sicht ein Konto mit Depot auf seinen Namen zu eröffnen, auf das meine Eltern dann Vollmacht haben. Gäbe es damit irgendwelche Probleme? Müßte dazu noch ein Art Treuhandvertrag oder ähnliches unterzeichnet werden?

2) Wenn mein Großvater meinen Eltern das Geld einfach auf deren Konto überweist ist das ja schon eine Art Schenkung bzw. vorgenommenes Erbe, oder? Auch wenn das Geld ja noch für meinen Opa ist. In Bereiche die Erbschaftssteuerpflichtig wären kommen wir da nicht annähernd, von daher wäre das wohl kein Problem. Bin mir dann aber nicht sicher, wie das mit der Aufteilung des Erbes läuft, wenn mein Großvater sterben sollte. Das Geld hätte er dann ja rein juristisch meinem Vater vermacht, oder?

Habe mich schon blöd gegoogelt und konkrete Literatur finde ich auch nicht. Vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen oder es gibt ggf. doch links oder quellen?

Besten Dank für eure Unterstützung.

Markus

Erbe, Konto, Vermögen, Vermögensverwaltung
Sozialrecht und unangemessene Immobilien Verkauf bzw. Neukauf?

Hallo zusammen,

ich habe ein großes Problem mit meiner Mutter 58 Jahre, schwerbehindert, Pflegestufe III und auf Dauer Erwerbsunfähig. Sie ist seit 2012 arbeitsunfähig erkrankt, 10/2014 hat Sie ein Haus und etwas über 100.000 € geerbt. Das Haus hat eine Wohnfläche von etwas über 100 qm und angeblich einen Verkehrswert von ca. 150.000 €. Die Probleme sind folgende:

1. Hat Sie das Erbe in der Zeit von zwischen 2014 bis Ende 2016 verlebt. Sie hat keine anderen Sozialleistungen erhalten. Das bedeutet das Sie keine Rentenzeiten erhalten hat.

2. Der Rententräger sagt, Sie sei erst seit ende 2017 zumindest teilw. Erwerbsunfähig, zahlt aber aufgrund der fehlenden Rentenzeiten ab 2014 keine EM-Rente, nach 31 Berufsjahren echt bitter. Das Berufungsverfahren läuft.

3.Das Sozialamt sagt, ihr stehen nur 90 qm Wohnfläche zu und verweigert deshalb Leistungen. Ein Widerspruchsverfahren und Eilverfahren läuft. Die sofortige Verwertung der Immobilie wird gefordert. In der Vergangenheit wurden Darlehen vom Jobcenter gezahlt in der Hoffnung das die EM-Rente kommt. Und sich die Leistungen gegenseitig verrechnen.

BTW: Tatsächlich ist alles noch komplizierter, z.B. weil die Immobilie schwer bis nicht veräußerbar ist, da in einem Quellgebiet gebaut wurde, aber ich versuche es einfach darzustellen. Würde das Sozialamt Ihre Behinderung und einen höheren Wohnraumbedarf anerkennen, wäre Ihr Wohnraum evtl. sogar geschützt. Sie ist mittlerweile seit über 1/2 Jahr ohne finanzielle Mittel, abgesehen vom Pflegegeld, und entsprechend physich und psychisch am Ende.

Jetzt zu mir: Ich habe mit 22 eine kleines Reihenhaus mit 81 qm Wohnfläche gekauft (Nachbarn verkaufen so für ca. 250.000 € / Kaufpreis damals 136.000 €). Mittlerweile sind Frau und Kinder dazugekommen und die Wohnfläche ist zu klein. Ich Pflege meine Mutter und kümmere mich um Ihre Behördenanliegen. Mein "Vermögen" steckt zu 95 % im Beton.

Ein Immobilientausch ist ausgeschlossen, da diese in unterschiedlichen Kommunen liegen und eines der Kinder bereits eine tolle Schule besucht.

Ich bin sicher, hier gibt es mehr Lösungen als ich im Moment sehe. Deswegen was für Handlungsalternativen haben wir und welche wäre ggfs. für meine Mutter die beste, damit bis zur Regelaltersrente, Ihre Existenz gesichert wird?

Sollte ich etwas vergessen haben, ruhig nachfragen.

Meine eigenen Gedanken dazu wären: Ich kaufe mir ein größeres Haus in der nähe. Sie zieht in mein Haus ein und verkauft Ihr Haus. Mit dem Erlös erwirbt Sie quasi ein Wohnrecht in meinem Haus. Folge: Sie hat angemessenes Wohneigentum, ich habe Eigenkapital. Probleme: Ich befürchte mein lokales Sozialamt könnte dann Probleme machen und ich hätte 2 Hypotheken abzutragen.

Gibt es bessere Lösungen / Ideen?

Aufgrund der Überschneidung verschiedener und komplexer Themengebiete, frage ich mich auch, wer uns hier abschließend beratend, unterstützen könnte?

Erwerbsunfähigkeit, Familie, Immobilien, SGB XII, sozialhilfe, Sozialrecht, Vermögen, Sozialamt
Freigrenze für Vermögen beim Wohngeld: was zählt zum Altersvorsorge Vermögen?

Hallo,

es geht um folgenden Sachverhalt: ein Freiberufler hatte vor mehr als 20 Jahren (seinerzeit nach eingehender Beratung durch verschiedene Stellen) beschlossen, nicht mehr in die gesetzliche Rentenkasse einzuzahlen, sondern privat für das Alter vorzusorgen. Eine Vorgehensweise, welche damals vielfach empfohlen und von Politik und Medien thematisiert wurde.

Aufgrund der Entwicklungen und der politischen Entscheidungen der letzten Jahre dominieren inzwischen aber klar die Nachteile dieser Entscheidung. Z.B. überschreitet das angesparte Vermögen (angelegt in Investmentfonds) die Freigrenze von 60000 Euro beim Wohngeld-Bezug. Ähnliches gilt für andere Freigrenzen. z.B. bei Corona-Hilfen etc. Ganz allgemein: derjenige Freiberufler/Selbständige, welcher privat vorgesorgt hat, wird nun massiv benachteiligt gegenüber anderen, die in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt haben. Schlimmer noch: der eigenverantwortliche Vorsorgende wird auch massiv benachteiligt gegenüber anderen Personen, die ihr Geld zum Fenster hinausgeworfen und überhaupt nicht vorgesorgt haben! Die "Geldverpulverer" haben nämlich Ansprüche auf diverse staatliche Zuschüsse, die der o. g. sparsame Freiberufler nicht hat, weil er die Freigrenzen überschreitet!

Nun die Frage zum Wohngeld. Ein Zitat von wohngeld.org: "... Altersvorsorge Vermögen in Höhe des nach Bundesrecht ausdrücklich als Altersvorsorge geförderten Vermögens einschließlich seiner Erträge und der geförderten laufenden Altersvorsorgebeiträge, soweit der Inhaber oder die Inhaberin das Altersvorsorgevermögen nicht vorzeitig verwendet...".

FRAGE: Fallen die Anteile an Investmentfonds, welche der o. g. Freiberufler u. a. über jahrelang Sparpläne erworben hat unter den Begriff "nach Bundesrecht ausdrücklich als Altersvorsorge geförderten Vermögens" ? Oder ist dies anders definiert?

für Antworten: danke im Voraus

Rentenversicherung, Altersvorsorge, Investmentfonds, Vermögen, Wohngeld
Sammlungsverkauf via ebay: Was passiert bei Einstufung als "gewerblich"?

Ich habe eine vielfältige Sammlung, die v.a. Münzen (v.a. Silber), aber auch Mineralien und Fossilien umfasst.

Ich möchte große Teile davon bei ebay verkaufen.

Es handelt sich um Gegenstände, die meist einen Wert von mehreren hundert Euro haben. Manchmal auch "nur" hundert oder selten auch mal im niedrigen vierstelligen Bereich.

Es sind großteils Gegenstände, die vor mehreren Jahren gekauft wurden, maximal vor 10 bis vor ca. 1,5 Jahren. Im Schnitt würde ich sagen vor 3-4 Jahren, keiner innerhalb des letzten Jahres (ich würde eh keine Gegenstände innerhalb der Einjahresfrist verkaufen, da es zu steuerpflichtigen Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften kommen könnte).

Diese Arten von Gegenständen erfahren über die Jahre meist eine Wertsteigerung infolge von Sammlerwert. Selten gibt es auch eine Wertminderung, z.B. durch „Materialverfall“.

Ich gehe davon aus, dass ich pro Monat ungefähr 2 Gegenstände (bzw. Münzrollen) verkaufen würde. Ich schätze, dass dafür im Schnitt grob 1000 € pro Monat gezahlt werden würden.

Ich habe gelesen, dass die Grenzen zwischen privatem und gewerblichem Verkaufen „fließend“ sind. Ich weiß auch, dass nach dem neuen Plattformtransparenzgesetz ebay und andere Plattformen bei über 30 Verkäufen oder über 2000 € Volumen pro Jahr verpflichtet sind, eine Meldung an die Steuerbehörden zu machen. Dies bedeutet aber keine Steuerpflicht!

Ich würde zwar unter den 30 Verkäufen bleiben, die Grenze von 2000 € aber deutlich überschreiten. Meiner Recherche nach müsste ich die Sammlungsteile aber im privaten Rahmen steuerfrei verkaufen dürfen. Wenn bei Überschreitung der 2000 € von Seiten des Amtes „genauer hingeschaut“ werden sollte, dürfte dennoch keine gewerbliche Einstufung erfolgen (alles aus einer über sehr lange Zeit aufgebauten, wesentlich größeren Privatsammlung, große Zeiträume, nicht zu viele Verkäufe, keine „Neuware“, privater Vermögensbereich…).

Da die Grenzen aber fließend sind und evtl. zusammen mit dem neuen Plattformtransparenzgesetz auch eine andere Auslegung und Handhabung in der Praxis ins Haus stehen könnte (evtl. werden mehr Menschen, die etwas verkaufen, als „gewerblich“ eingestuft…), habe ich Fragen dazu, was die Konsequenzen wären, wenn man DOCH als gewerblich eingestuft wird.

Die Grenze von 22.000 Verkaufsvolumen pro Jahr würde ich definitiv nicht überschreiten, eine Umsatzsteuer (auch Gewerbesteuer) würde also selbst bei Einstufung als gewerblich nicht anfallen.

Wenn man rückwirkend als gewerblich eingestuft wird, müssten „Gewinne“ wohl versteuert werden müssen. Das heißt, die Gegenstände müssten rückwirkend als Privateinlage gebucht zum Teilwert werden. Da dieser bei Anschaffung vor über drei Jahren aber den gegenwärtigen Handelspreisen entspricht, würde allenfalls ein sehr kleiner Gewinn anfallen.

Gäbe es außer der nachträglichen Besteuerung irgendwelche anderen Konsequenzen?

Könnte sonst irgendetwas passieren, dass ich gerade nicht bedenke?

Gewerbe, Kleingewerbe, Steuern, Vermögen