Steuerklasse nach Heirat

Liebe Community,

Ich höre immer davon, dass es bei Steuern Verheirateter immer große Probleme mit der Steuernachzahlung gibt. Bei uns ist es demnächst, also in einem Monat nach der Hochzeit, folgendermaßen: Ich bin. Mein Freund hängt jetzt seit Oktober nach einer Neuorientierung ein Erststudium dran, ausgelegt auf 3 Jahre. Ich verdiene zwischen 45.000 und 50.000 Euro pro Jahr, arbeite seit einigen Jahren als Versicherungsmathematikerin, bin aber gesetzlich als Angestellte versichert.

Sind meine Überlegungen stimmig?

1) Die Wahl von Steuerklasse III (ich) und Steuerklasse V (Mann) ist unproblematisch, denn Rückzahlungen sind in unserem Fall nicht zu erwarten. Es kann eher noch zu einer zusätzlichen Erstattung kommen wegen Absetzbarkeit von Studienkosten – ist ein Erststudium.

2) Mein Freund ist aktuell freiwillig gesetzlich versichert – das ist eine Summe von etwas mehr als 100 Euro, er ist 31. Er kann sich familienversichern, sofern er nicht berufstätig oder Minijobber ist.

3) Mein Freund hat eine zeitlich befristete Stelle als Werkstudent (550 Euro) gehabt, die in zwei Monaten ausläuft. Ihm gefällt die Stelle ganz gut, sie hat auch Bezug zu seinem Studium – allerdings hat man ihm nach Ablauf der Frist erst einmal einen Jahresvertrag auf 450-Euro-Basis angeboten. Er hat sich erst einmal geärgert, in der Summe ist der Minijob aber eigentlich – sofern ich keinen Denkfehler begehe – für uns finanziell positiver. Es kommt keine Nachzahlung und er kann sich beitragsfrei bei mir krankenversichern.

Danke, Selena

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Steuerklasse II bei dauerhaftem getrennt leben trotz verheiratet sein

Ich habe im vergangenen wieder Jahr geheiratet. bis dahin hatte ich Steuerklasse II. Ich bin alleinerziehend mit einem Kind aus einer vorherigen Ehe. Mein Mann ist ebenfalls geschieden und muß Unerhalt für seine Ex-Frau und ein gemeinsames Kind bezahlen. Wir haben beschlossen nicht in einer gemeinsamen Wohnung zu leben und würden auch unsere Steuerklassen gerne behalten. Die angeblichen Vergünstigungen der Steuerklassen III / VI oder IV /IV kommen für uns ohnehin aufgrund der beschriebenen Situation finanziell nicht zum Tragen. Im Gegenteil: Ich hätte ca 150,- € weniger netto als jetzt, mein Mann aber nicht mehr aufgrund der Unterhaltszahlungen. Für mich ist es aber eine Frage des Gefühls der Unabhängigkeit das Geld das ich verdiene auch selbst zur Verfügung zu haben und nicht meinen Mann um Geld angehen zu müssen. Außerdem bin ich weiter alleinerziehend denn ich wohne alleine und will das auch so und mein Sohn ist schließlich nicht sein Kind, so dass ich weiter den Kinderfreibetrag in Anspruch nehmen möchte. Der Sachbearbeiter an unserem Finanzamt sagte mir zu dem Thema nämlich, dass der auch dann wegfallen würde wenn ich verheiratet aber getrennt lebend sei, was ich nicht verstehe da ich damals bei meiner Trennung von meinem ersten Mann direkt nach der räumlichen Trennung meinen jetzigen Steuerstatus erhielt.

Ich will nun wissen ob ich meine Seuerklasse II mit Kinderfreibetrag bei dauerhaftem Getrenntleben behalten kann auch wenn ich erst gerade geheiratet habe und nicht beabsichtige mich von meinem Mann scheiden zu lassen.

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