Steuerklasse 1? 2 erwachsene Kinder, eins schwerbehindert, das andere Minijob
Unsere Situation ist momentan nicht sehr schön. Ich bin berufstatig und erhalte für meinen schwerbehinderten erwachsenen Sohn Kindergeld. Durch verschiedene schwierige Umstände, musste mein älterer erwachsener Sohn die Ausbildung abbrechen, lebt aber noch zu Hause und verdient sehr wenig, obwohl er viel arbeitet. Lebensmittel, Fahrgeld, Krankenversicherung etc. bezahle ich für ihn. Da ihm kein Kindergeld mehr zusteht, gilt er plötzlich als potentiell "Erziehungsberechtigter" für den jüngeren Bruder. Folglich komme ich in Steuerklasse 1. Das kann doch nicht wirklich sein, oder?
2 Antworten
Um in die günstigere Steuerklasse zu kommen, müsstest Du schriftlich versichern können, dass in Deinem Haushalt keine andere erwachsene Person lebt.
Da dies bei Dir nicht zutrifft, bleibt Dir nur die Steuerklasse I
Sehe ich auch so.
In ihrer Haut möchte ich nicht stecken. Manche Schicksale gehen an die Nieren.
Manche Schicksale gehen an die Nieren.
Ja.
Und mein maskulines Helfersyndrom stellt daher die Frage, wieso man sich in solch einer Situation mit Lohnsteuerklassen beschäftigt statt mit Inklusion. Und das ist durchaus eine emotional gefärbte Frage.
Aber ich frage hier nicht. Ich beobachte.
EnnoB. ..... " aber die Fragestellerin sollte doch andere Sorgen haben als den Lohnsteuerabzug "
Ich denke, mit Sicherheit hat die Fragestellerin auch reichlich andere Sorgen !
Aber in der Situation würde ihr der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende den es in Steuerklasse II gibt, nebenbei finanziell ein kleines Stück weiterhelfen. Ich würde dies auch als psychologischen Aspekt werten, denn leicht hat sie es gewiss nicht im Alltag.
Nur wer selbst ähnliche Jahre durchlebt hat, kann diese Mutter verstehen ! Gruß ! K.
Liebe Gänseliesel,
Danke für den guten Rat. Ich habe mittlerweile einen Termin bei einem Steuerberater für nächste Woche und werde deinen Kommentar ausgedruckt mitnehmen. Selbstverständlich habe ich jede Menge andere Sorgen, aber die würde ich nicht unbedingt veröffentlichen.
Vielen Dank! Giovanna
Alles Gute für Deine Familie, Giovanna ! Ich drücke beide Daumen !!!!! :-) K.
Hallo Giovanna, ist zwar für einen Laien unlogisch aber erst einmal Korrekt !
Ich denke, es ist so zu erklären :
D.h. : weil Du mit einer weiteren Erwachsenen Person( der Volljährige, verdienende, ältere Sohn ) in einer Haushaltsgemeinschaft lebst, für den es kein Kindergeld mehr gibt. Somit steht Dir der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nicht zu und folglich wurdest Du der Steuerklasse I zugeordnet. Die weitere Erwachsene Person muss nicht unbedingt ein Lebenspartner sein, sondern das kann jeder sein, der auch in der Wohnung gemeldet ist, sich quasi an der Haushaltsführung beteiligt. Auch eine z.B. im Haushalt aufgenommene (pflegebedürftige) Mutter würde zählen. Oder eben wie in Deinem Fall der andere Erwachsene Sohn, für den Du kein Kindergeld mehr bekommst.
Aber :
Die Fähigkeit, sich tatsächlich finanziell an der Haushaltsführung zu beteiligen, fehlt bei Personen, die kein oder nur ein geringes Vermögen im Sinne des § 33a Abs. 1 Satz 3 EStG besitzen und deren Einkünfte und Bezüge im Sinne des § 32 Abs. 4 Satz 2 bis 4 EStG den dort genannten Betrag nicht übersteigen.
Vielleicht ein ganz kleiner Lichtblick in Deiner Situation !
Dass dem so ist, müsstest Du dem FA jedoch erst einmal glaubhaft machen und nachweisen
Ich wünsche Dir einen Finanzsachbearbeiter mit Herz ! Viel Glück und Gruß ! K.
Das ist so, aber die Fragestellerin sollte doch andere Sorgen haben als den Lohnsteuerabzug.
Oder?