Hauptgewerblich selbstständig und Arbeitnehmer zugleich?

Hallo Ich arbeite als Wirtschaftsingenieur im Qualitätsmanagement und bin Berufseinsteiger. Ich Spiele schon seit meinem Studium mit dem Gedanken, mich selbstständig zu machen. Die Branche, das Geschäftskonzept, Kontakte, Kapital, etc. ist alles vorhanden und mehrfach durchdacht. Mein Plan war es, diese selbstständigkeit nebengewerblich durchzuführen. Die Grenze von 20h/Woche werde ich nicht überschreiten, jedoch wird mein Umsatz garantiert die Grenze von 17.500 Euro im Jahr in kürzester Zeit sprengen. Somit wäre ich hauptberuflich selbstständig und müsste ich mich meines Wissens privat versichern. Welche weiteren Komplikationen erwarten mich? Die Erkenntnis meines Unternehmens von der Selbstständigkeit sowie die Zahlung von Umsatzsteuer, Einkommenssteuer, etc. ist mir bewusst. Ich kalkuliere meinen Verdienst in der Selbstständigen Tätigkeit doppelt so hoch und mit exponentiellen Zuwachs ein, als mein Arbeitnehmerverdienst, jedoch möchte ich dennoch meinen Job nicht in so kurzer Zeit kündigen, da mir das Studium dann doch zu sinnlos wäre. Meine Arbeitnehmer Tätigkeit steht in keinem Zusammenhang zu meiner selbstständigen Tätigkeit.

Ich meine gelesen zu haben, dass die Einkünfte von der selbständigen Tätigkeit als auch die vom Arbeitsverhältnis in einen Topf geschmissen werden und dadurch die Steuer Abgaben entstehen. Würde es Sinn machen, das Gewerbe auf meine Frau, die ebenfalls Arbeitnehmerin ist, anzumelden, und sie tatkräftig zu unterstützen, da sie weniger als ich verdient? Sprich Gewerbe läuft auf meine Frau, Jedoch erledige ich die meisten gewerblichen Transaktionen.

Ist meine Denkweise richtig? Welche Steuerklasse ist empfehlenswert?

Bin dankbar über jede ernst gemeinte Antwort LG

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Versehentlich in Steuerklasse 6 gerutscht!

Hallo, ich verstehe nur noch Bahnhof und weder mein AG noch das Finanzamt kann mir etwas hilfreiches dazu sagen....

Folgendes Problem:

Ich bin seit Jahren bei meinem Arbeitgeber als Werkstudentin beschäftigt (immer schon Steuerklasse 1). Im Sommer habe ich ein Pflichtpraktikum absolviert,dass mit ca. 200 Euro vergütet wurde .

Vor Beginn des Praktikums hat mich dir Dame im Personalbüro gefragt, ob ich bereits irgendwo anders beschäftigt bin. Dies bejahte ich und fragte, ob das steuerliche Nachteile für mich habe. Mir wurde gesagt,dass es einzig und allein um den zeitlichen Interessenkonflikt ginge, das aber steuerlich nicht relevant sei.

Nach Beendigung meines Praktikums rief mich die Personalabteilung meines AGs an und mir wurde gesagt,dass ich künftig mit Steuerklasse 6 abgerechnet werde, da jemand anderes sich als Hauptarbeitgeber gemeldet habe.

Daraufhin habe ich Rücksprache mit deym Praktikumsbetrieb und dem Finanzamt gehalten. Der Betrieb sagt, ich solle eine Erklärung schreiben, dass mein Praktikum nachträglich mit Klasse 6 abzurechnen ist, woraufhin ich jetzt nur aufgefordert wurde, Geld nachzuzahlen. Das Finanzamt sagt, mein normaler AG muss sich wieder als Hauptarbeitgeber anmelden. Dieser sagt wiederum, dass er sich nicht in der Pflicht sieht, da sich das von alleine regele,wenn der Praktikumsbetrieb mich abgemeldet hat. Nun fehlt mir bereits den zweiten Monat in Folge ein großer Teil meines Gehalts und ich würde gerne wissen, wie ich vorgehen kann, damit ich wieder in meiner richtigen Steuerklasse abgerechnet werden kann und auf welchem Wege ich mir die (fälschlich zu viel) gezahlten Steuern zurück holen kann? Ist der einzige Weg die Lohnsteuererklärung? Das würde ja ewig dauern :-/

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Steueridentifikationsnummer vertauscht

Hallo zusammen, ich brauche dringend einen guten Rat. Heute habe ich von meiner Personalabteilung erfahren, dass meine Identifikationsnummer falsch wäre. Wie meine Nummer damals mitgeteilt wurde weiss ich nicht. Angeblich stand diese auf der Lohnsteuerkarte für 2010 drauf, aber nicht von mir. Wie es der dumme Zufall will, gibt es mit dieser Nummer einen Menschen der am gleichen Tag geboren wurde wie ich. Darum ist der Fehler nicht aufgefallen, sondern erst als dieses Jahr dessen Arbeitgeber des anderen Menschen ihn anmelden wollte. Ich hatte seit dem 01.09.2013 seine Steuerklasse 3 mit 3 Kindern anstatt 1 und er bekam Steuerklasse 6. Wegen den Beschwerden ist der Fehler aufgefallen. Meine Fa. meint, für sie wäre der Fall jetzt erledigt, da meine richtige Nummer jetzt bekannt ist. Eine Korrektur der Lohnabrechnungen für 2013 oder 2014 gäbe es nicht und das Finanzamt würde sich bei mir melden :-(

Das Finanzamt will jetzt bestimmt auf einen Schlag die Kohle zurück. Ich kann doch nix für den Fehler den irgendjemand gemacht hat!! Eine info habe ich nicht bekommen. Meine monatlichen Gehälter waren auch nicht plötzlich höher als sonst. Laut Rechner ca. 300 netto, und das wäre mir bestimmt aufegefallen, da ich die Abrechnungen kontroliere (bis auf die Steuerklasse)

Ich bin da gerade sehr verzweifelt was ich wie machen soll.

Ist es richtig das der AG keine Korrektur mehr machen kann???

Wer kann mir klare Hilfestellungen geben???

Viele Grüße aus NRW und Danke vorab

Steuerklasse, Steuern

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