Erhalte Gruendungszuschuss - ratsam, dass meine Frau Steuerklasse wechselt?

2 Antworten

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  1. Na klar könnt ihr wechseln.

  2. es ist auch anzuraten, weil:

  3. der Gründerzuschuss steuerfrei ist (§ 3 Nr. 2 EStG) und nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegt.

  4. Wenn die neue Selbständigkeit Gewinne abwirft etwas für Steuernachzahlungen weglegen.

Die Höhe des Gründungszuschuss ist ein fixer Betrag, anders als beim Arbeitslosengeld spielt da die Steuerklasse keine Rolle. Somit habt Ihr mehr Liquidität zur Verfügung, wenn Deine Frau in die Steuerklasse 3 wechselt.