Steuerklasse II bei dauerhaftem getrennt leben trotz verheiratet sein

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Das ist eine wirklich interessante Frage. Steuererklasse II ist ja für Alleinerziehende und definiert sich lt Wikipedia so: Es handelt sich bei Alleinerziehenden meist um Mütter, nur selten um Väter, die ledig, verwitwet, dauernd getrennt lebend oder geschieden sind und nicht mit einem anderen Erwachsenen, jedoch mit ihrem Kind oder ihren Kindern in ständiger Haushaltsgemeinschaft zusammenleben (sogenannte Einelternfamilie). Das Kind hat dabei nur eine unmittelbare Bezugsperson, den mit ihm zusammenlebenden Elternteil. Mit dem anderen Elternteil (sofern dieser noch lebt und jemals eine Beziehung zu dem Kind aufgebaut hat) gibt es allenfalls Besuchskontakte. Aus meiner Sicht, könntest Du also Steuerklasse II behalten - denn alle Kriterien treffen auf Dich zu.