Steuerklasse 6 statt Steuerklasse 1?

Hallo zusammen,

ich habe mich nun bereits durch sämtliche Beiträge geklickt, die das Thema beschäftigen, aber ich bin iommer noch in dem Teufelskreis zwischen Finanzamt und Arbeitgeber. Jeder schiebt dem anderen die Möglichekit der Problemlösung zu.

Es geht um folgende Situation:

Ich bin nach meinem Praktikum bei dem Unternehmen Müller Krause ins Auslandssemester gegangen und habe jetzt seit September wieder im Unternehmen Müller Krause als Werkstudent angefangen und seit meinem Praktikum auch keinen Arbeitgeber mehr gehabt.
Nun habe ich beim Beginn Steuerklasse 1 angegeben, allerdings werde ich auf einmal auf Steuerklasse 6 seit Oktober abgerechnet. Nun war ich beim Finanzamt und sehe, dass ich beim Unternehmen Müller Krause alleine angestellt bin. Dieses sich aber als Nebenarbeitgeber eignetragen hat.
Mein Unternehmen sagt nun nächsten Tag, dass es einen Beleg vom Finanzamt braucht.

Kann das UN nicht einfach mich neu als Hauptarbeitgeber anmelden?
Denn aktuell bin ich natürlich auf Steuerklasse 6, da mein Arbeitgeber sich als Nebenarbeitgeber eingetragen hat. - fälschlicherweise (denke ich!)

Wie kann es sein, dass ein UN es trotzdem falsch anmeldet oder es sich falsche Informationen zieht?
Wie sind die Abläufe für ein UN?

Kann mir hier jemand helfen?

Ich möchte nicht weiter über Steurklasse 6 abgerechnet werden, aber das UN handelt nicht.

Tausend Dank für jede Hilfe!

Maggi

Steuerklasse, Steuerklassenwechsel
Frage bezüglich einer unregelmäßigen freiberuflichen Tätigkeit?

Hallo,

meine Freundin ist Studentin und war seit Anfang dieses Jahres in geringem Umfang freiberuflich (Künstlerin) tätig. Sie hat insgesamt 1300 Euro an Gewinn erzielt. Da ihr Einkommen jedoch unter dem Grundfreibetrag von 9.168 Euro (2019) liegt, sollte sie nicht (als momentan Ledige) steuerpflichtig sein.

Wir haben allerdings vor, dieses Jahr noch zu heiraten und wollen die Steuerklassen 3 (für mich) und 5 (für sie) wählen. Da ich jedoch fest angestellt bin und somit unser gemeinsames Einkommen höher als 18.336,00 € (Grundfreibetrag für Ehepaare bei gemeinsamer Veranlagung zur Einkommensteuer) betragen wird, würde ich gerne erfahren, wie wir nach dem Steuerklassenwechsel verfahren sollten. Ist es dann möglich, bei der gemensamen Steuererklärung nächstes Jahr einfach ihre freiberuflichen Tätigkeiten miteinzugeben, ohne sie vorher als Freiberufliche beim Finanzamt eintragen zu lassen? Ihr Einkommen ist sehr unregelmäßig. Sie weiß nicht mal, ob sie auch nächstes Jahr freiberufliche Aufträge kriegen wird.

Außerdem hat sie bezüglich ihrer freiberuflichen Tätigkeit eine Rechnung und einen freien Dienstvertrag ausfüllen müssen. In diesen hat sie keine Steuernummer eingeben können, weil sie keine hatte. In diesen steht jedoch der auszuzahlende Betrag, ihr Name, ihr Geburtsdatum, die Adresse und die Bankdaten drin. Auf diesen Papieren steht, dass der Auftraggeber eine Kontrollmitteilung ans Finanzamt machen wird und es sich dabei um eine selbstständige Tätigkeit handelt. Ist dies überhaupt rechtsgültig, wenn sie keine Steuernummer eingegeben hat? Wird so etwas vom Finanzamt berücksichtigt?

Ich frage, weil ich grundsätzlich keine Ahnung habe und bis jetzt nie eine Steuererklärung abgeben musste. Bitte entschuldigt mein Unwissen.

Vielen Dank.

Steuerberater, Steuererklärung, Steuerklasse, Steuerrecht
Minijob + HiWi unter 400€ und wurde auf Steuerklasse 6 abgerechnet?

Liebe Leute,

es geschieht leider das Gegenteil von was ich verstanden habe, deswegen muss ich euch nochmal genau fragen. Vielleicht kennt sich jemand aus.

Also: ich bin Studentin und habe schon seit 3 Jahre in derselben Firma außerhalb der Uni ein 450€-Job mit Pauschalsteuerung ausgeübt. Bis zum vor einem Monat war das meine einzige Arbeit, d.h. ich bekomme immer mein volles Geld ausgezahlt.

Nun seit einem Monat arbeite ich als HiWi in der Uni, bekomme 9,90/Std und muss monatlich 40 Stunden leisten, dann komme ich monatlich knapp unter 400€. Meine Vorstellung war, von was ich gegoogelt und verschiedene Leute gefragt hab, dass es eigentlich gehen sollte, wenn eine davon auf Steuerklasse 1 und das andere auf Minijob-Basis versteuern lassen. Am Anfang Dezember habe ich meinen ersten Lohn von der HiWi-Job bekommen und es wurde eine gute 80€ abgezogen, habe nur 312€ überwiesen bekommen. Der Lohn von dem 1.Minijob hat sich nichts verändert. Per Telefon hat die Finanzamt-Dame, die mein Lohn verarbeitet hat, so erklärt, dass der HiWi-Job auf Steuerklasse 6 eingeordnet ist, weil mit dem anderen Job komme ich INSGESAMT über 450€. Es sei denn regele ich so, dass ich INSGESAMT monatlich nicht über 450 komme, eine wird automatisch auf Steuerklasse 6 eingeordnet, obwohl diese nur unter 400€ ist.

Nun meine Fragen:

1. Wieso klappt es nicht mit dem HiWi-Job, dass ich den auf Minijob einordne, damit es steuerfrei ist?

2. Wenn ich wie am Anfang lasse, dass der HiWi-Job auf Steuerklasse 6 versteuert wird, und ich nächstes Jahr einen Lohnsteuerausgleich mache, bekomme ich den Steuer erstattet und lohnt sich die Aufwand überhaupt? Nicht dass ich am Ende stattdessen nachzahlen muss?

3. Ich habe aber vor kurzem diesen Forum gefunden und viele Beiträge gelesen. Mein Verständnis daraus ist: bei der Hiwi-Job ist fast unmöglich, pauschal versteuert zu lassen, deswegen ordnet man auf Steuerklasse 1 ein und das andere pauschal versteuerte Minijob als Minijob. Aber mein Minijob war ja schon pauschal versteuert und mein Hiwi-Job wird trotzdem auf Steuerklasse 6? Ich habe aber den Minijob am Anfang als Hauptarbeitgeber angegeben wegen der Vorstellung, da wo ich mehr verdiene ordne ich als Hauptarbeit und auf Steuerklasse 1 ein. Wie soll ich jetzt das machen? Ist es sicher, wenn ich die Angabe umtauschen, dass mein Minijob dann unversteuert bleibt und mein Hiwi-Job als Hauptarbeit auf Steuerklasse 1 bzw. praktisch nichts versteuert wird?

Steuerklasse, Lohnsteuerjahresausgleich

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