Seit Januar in Elternzeit, Mann Beamter Lehrer - welche Steuerklassenwahl?

2 Antworten

Über die Steuerklasse (eigentlich habt ihr keine Wahl, denn wenn für Dich kein ELSTAM abgerufen wird, müsste Dein Mann die III bekommen), bestimmt ihr die Höhe der Nachzahlung, oder Erstattung.

Verändert Ihr nichts, wird trotz dass das Elterngeld dem Progressionsvorbehalt unterliegt, vermutlich eine kleinere Erstattung herauskommen.

Wenn Dein Mann auf die Iii geht, müsste er sehr hohe Werbungskosten haben, umeine Nachzahlun zu verhindern. Die Nachzahlung könnte, je nach Einkommen im Bereich von mehreren Tausend liegen.

Ich persönlich würde trotzdem auf die drei gehen, einfach die steuerdifferenz zwischen iIII und IV zurücklegen und abwarten.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986