Ehepartner Steuerklasse bei Krankengeld

2 Antworten

Da Sozialabgaben und "nur" knapp die Hälfte vom Brutto, ist es wirklich Krankengeld, also von der GKV.

Die unterliegt dem Progressionsvorbehalt, die 5000 von A werden also mit dem Steuersatz versteuert, der sich aus der Splittingtabelle für mtl. 7300 ergibt.

Mit der Kombination 4/4 bekommt Ihr eine Erstattung, mit 3/5 wäre eine heftige Nachzahlung fällig.

Da Ihr vermutlich nicht Hunger leiden müsst, belasst es bei der jetzigen Konstellation.

JimPanse 
Fragesteller
 03.05.2015, 21:42

Nur, dass ich das richtig verstehe:

Person A zahlt laut Grundtabelle bei einem Jahreseinkommen von 60000€, 16961€ Lohnsteuer (=28%) (https://www.bmf-steuerrechner.de/uebersicht_ekst/?)

Um den Steuersatz nach Ehegattensplitting zu ermitteln, schaue ich in die Splittingtabelle. Da das Krankengeld dem Progressionsvorbehalt unterliegt, schaue ich in dieser Tabelle bei 60000+12*2200=86400 nach (runden wir mal auf 85000). Daraus ergibt sich eine Steuerbelastung von 19714 € (=23%). Dieser Steuersatz wird nun auf das zu versteuernde Einkommen von Person A und B angewendet (=60000)???

Dann hat A doch durch Splitting (=Steuerklassen 3/5) einen geringeren Steuersatz und zahlt weniger Steuern?! Oder verstehe ich etwas falsch?

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barmer  04.05.2015, 00:53
@JimPanse

Ja, denn durch die Steuerklassen wird nur die Vorauszahlung geregelt. Nach der Einkommensteuererklärung kommts aufs gleiche hinaus. Mit der Folge, dass man mit 3/5 mit Nachzahlungen rechnen muss, weil zu wenig abgezogen wurde.

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Auf die Höhe des Krankengeldes hätte ein Steuerklassenwechsel keine Auswirkungen da die Berechnungsgrundlage des KG in den letzten drei Monaten vor der Erkrankung liegt. Weshalb Person B unabhängig davon ob beide getrennt oder zusammen veranlagt werden, kein zu versteuerndes Einkommen haben soll erschließt sich mir nicht. 

JimPanse 
Fragesteller
 03.05.2015, 21:44

Sagen wir, B bekommt im gesamten Kalenderjahr Krankengeld. Dann hätte B kein zu versteuerndes Einkommen für dieses Jahr. Da sich die Steuerklasse auf das Krankengeld nicht auswirkt, bleibt also nur noch die Frage, ob der Steuersatz für A nach dem Splitting geringer ausfällt...

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billy  04.05.2015, 12:05
@JimPanse

Das Krankengeld ist zwar steuerfrei aber es unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Das heißt bei der üblichen Gemeinsamen Veranlagung der Ehegatten kann sogar eine höhere Steuerschuld heraus kommen. 

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