Welche Steuerklassen nach Heirat? Beide berufstätig, einer zwei Jobs (Kl. 1 und Kl. 6)

3 Antworten

Vorab. Durch die Wahl der Steuerklasse ergibt sich keine Änderung der Steuerlast - die bleibt immer gleich. Nur die aktuelle monatliche Belastung kann sich ändern.

Man kann natürlich dem Rat von wfwbinder folgen und III/V folgen und am Jahresende eine Rückforderung durch das Finanzamt riskieren.

Man kann aber auch gleich IV/IV wählen. Zwar hat man dann monatlich ein paar Scheine weniger, zahlt aber dann letztendlich nicht nach (wenn da nicht noch die St.Kl. VI wäre).

Vielen Dank für die aufschlussreiche Antwort. Ich dachte, dass das Ehepaar durch die Änderung der Steuerklasse tatsächlich unter dem Strich etwas weniger Steuern als zusammengerechnet bisher zahlen müsste.

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@HochTief

Durch die Heirat kann sich eine Verminderung ergeben, aber nicht durch die Wahl der Steuerklassen für den Lohnsteuerabzug.

Das sind ja nur Vorauszahlungen auf die Gesamtschuld.

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Ohne Zahlen kann man es nicht auf den Punkt bestimmen, aber vermutlich ist die günstigste Lösung:

  1. Ehefrau weil höheres Einkommen III.

  2. Ehemann in Der Tätigkeit mit dem höheren Einkommen V.

  3. Ehemann in Zweitanstellung wie bisher VI.

Auf jeden Fall mal einen Jahressteuerrechner nutzen um die Steuerlast für alles festzustellen, um ggf. Rücklagen zu bilden. Denn sowohl aus der Kombination III/V, wie dem Zusatz VI, ergibt sich ein Nachzahlungsrisiko.

Das könnte sich auch bei IV/IV + VI ergeben, wenn es auch (vermutlich) geringer wäre.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Also würden Sie IV/IV+VI empfehlen, wenn die Nachzahlungen möglichst gering gehalten werden sollen?

In den Einkommensrechnern die ich bisher fand kann man für die Wahl der geeigneten Steuerklasse für einen Ehepartner nicht zwei Erwerbsquellen mit unterschiedlichen Steuerklassen angeben.

Oder haben Sie eine Empfehlung wo man sich das ausrechnen lassen kann?

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@HochTief

Ich meinte erstmal die Gesamt Steuerlast zu berechnen, als Beispiel:

Sie 42.000,-, er 24.000,- + 12.000,- mit einem Rechner wie diesem:

http://www.n-heydorn.de/steuer.html

Wäre hier 13.364,- für 2014.

dann die monatliche Belastung:

Sie bei III 344,45 Euro oder bei IV 628,94.

Für ihn bei V + VI (457,87 + 125,97 = 583,84) und bei IV+VI (219,52+125,97= 345,49).

Also monatlich 928,29 bei III+V und 974,43 bei IV+IV, jeweils plus die VI für die zweite Anstellung.

Es gibt wegen der zweiten Anstellung des Ehemannes auf jeden Fall eine Nachzahlung die auch richtig kräftig ist (im Beispiel 1.600,- bei IV + IV).

Die gleich Nachzahlung erwartet den Ehemann sowieso, aber das müsste er schon wissen aus den Vorjahren.

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@wfwbinder

Prima, vielen Dank für die umfangreiche Beschreibung. Dann werde ich das mal so weiter geben. Die genauen Zahlen kenne ich auch nicht. Ich weiß nur, dass die Frau deutlich mehr verdient als der Ehemann mit seinen beiden SK1 und SK6 Tätigkeiten zusammen. Anhand Ihrer Beispielrechnung macht es dann wohl mehr Sinn für beide wenn diese IV und IV+VI wählen um Nachzahlungen zu vermeiden.

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@HochTief

Oder die andere Version und das Geld auf die hohe Kante legen und die Zinsen selbst kassieren.

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Sie könnten für den besser / geringer Verdienenden sowohl III / V als auch IV / IV wählen, unterscheiden würde sich das nur durch geringere / höhere monatliche, steuerliche Belastung. Der Ausgleich der Steuerlast der während des Jahres zuviel oder zu wenig gezahlter Steuern erfolgt mit der Steuererklärung. Die Höhe des persönlichen Steuersatzes ist abhängig von der Einkommenshöhe, dem Familienstand, der Anzahl der Kinder etc.