Frage bezüglich einer unregelmäßigen freiberuflichen Tätigkeit?

Hallo,

meine Freundin ist Studentin und war seit Anfang dieses Jahres in geringem Umfang freiberuflich (Künstlerin) tätig. Sie hat insgesamt 1300 Euro an Gewinn erzielt. Da ihr Einkommen jedoch unter dem Grundfreibetrag von 9.168 Euro (2019) liegt, sollte sie nicht (als momentan Ledige) steuerpflichtig sein.

Wir haben allerdings vor, dieses Jahr noch zu heiraten und wollen die Steuerklassen 3 (für mich) und 5 (für sie) wählen. Da ich jedoch fest angestellt bin und somit unser gemeinsames Einkommen höher als 18.336,00 € (Grundfreibetrag für Ehepaare bei gemeinsamer Veranlagung zur Einkommensteuer) betragen wird, würde ich gerne erfahren, wie wir nach dem Steuerklassenwechsel verfahren sollten. Ist es dann möglich, bei der gemensamen Steuererklärung nächstes Jahr einfach ihre freiberuflichen Tätigkeiten miteinzugeben, ohne sie vorher als Freiberufliche beim Finanzamt eintragen zu lassen? Ihr Einkommen ist sehr unregelmäßig. Sie weiß nicht mal, ob sie auch nächstes Jahr freiberufliche Aufträge kriegen wird.

Außerdem hat sie bezüglich ihrer freiberuflichen Tätigkeit eine Rechnung und einen freien Dienstvertrag ausfüllen müssen. In diesen hat sie keine Steuernummer eingeben können, weil sie keine hatte. In diesen steht jedoch der auszuzahlende Betrag, ihr Name, ihr Geburtsdatum, die Adresse und die Bankdaten drin. Auf diesen Papieren steht, dass der Auftraggeber eine Kontrollmitteilung ans Finanzamt machen wird und es sich dabei um eine selbstständige Tätigkeit handelt. Ist dies überhaupt rechtsgültig, wenn sie keine Steuernummer eingegeben hat? Wird so etwas vom Finanzamt berücksichtigt?

Ich frage, weil ich grundsätzlich keine Ahnung habe und bis jetzt nie eine Steuererklärung abgeben musste. Bitte entschuldigt mein Unwissen.

Vielen Dank.

Steuerberater, Steuererklärung, Steuerklasse, Steuerrecht
Steuererklärung als selbstständiger Handelsvertreter §84.1 HGB selber machen?

Hallo liebe Forumsgemeinde,

ich würde gerne Eure Einschätzung zu folgendem Thema hören.

Eventuell hat jemand auf diesem Bereich bereits Erfahrungen gesammelt und möchte ein paar Details veröffentlichen.

Der Sachverhalt lautet ist wie folgt:

Person A war bisher in einem Angestelltenverhältnis bei einer Bank. Die

Steuererklärung wurde mit Hilfe einer Software selbstständig erstellt,

da bis auf Werbungskosten und Versicherungen keine größeren Punkte zu

berücksichtigen waren.

Person A entschied sich nun das Angestelltenverhältnis zu verlassen und

als selbstständiger Handelsvertreter gem. §84.1 HGB für eine

Bausparkasse zu arbeiten.

Die generelle Frage lautet nun, wie aufwändig die Erstellung einer

Steuererklärung als selbstständiger Handelsvertreter im Vergleich zum

vorherigen Angestelltenverhältnis wird.

Ist es sinnvoll die Steuererklärung über einen Steuerberater zu machen,

oder kann man sich als Privatperson leicht in diese Thematik

einarbeiten.

Die neue Tätigkeit umfasst die selbstständige Vermittlung von Bausparproduktion auf Provisionsbasis im Außendienst.

Zusätzlich wird bei verschiedenen Bankfilialen ein Beratungsraum zur Verfügung gestellt, in welchen Person A arbeiten kann.

Die Beratung kann jedoch auch beim Kunden direkt erfolgen.

Laptop und Mobiltelefon werden dabei von der Bausparkasse gegen eine Gebühr gemietet.

Es werden keine weiteren Mitarbeiter in der Selbstständigkeit von Person A beschäftigt.

Es stellt sich auch generell die Frage, welche Ausgaben steuerlich angesetzt werden können, wie z.B.

  • Fahrzeug
  • Büroraum in der eigenen Wohnung (eventuell ein zusätzlicher stationärer PC)
  • Geräte wie Mobiltelefon und Laptop
  • Sonstige Büromittel

Es wäre schön, wenn jemand dabei weiterhelfen oder auf gute Artikel, Software etc. verweisen könnte.

Vielen Dank

Selbstständigkeit, Steuerberater, Steuererklärung

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