Wie werden Mieteinnahmen (aus Deutschland) bei ständigem Wohnsitz im Ausland (Panama) versteuert?

1 Antwort

Wer in Deutschland keinen Wohnsitz, oder ständigen Aufenthalt hat ist hier nur mit seinen inländischen Einkünften beschränkt steuerpflichtig. Dabei können in einem DBA (Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung) mit dem Wohnsitzland u. U. abweichende Regelungen getroffen sein.

Zwischen Deutschland und Panama gibt es ein DBA, aber das gilt nur für Einkünfte aus dem Schiffs- und Luftverkehr im internationalen Sektor.

Daher werden die Einkünfte aus V+V ganz normal hier versteuert, allerdings ohne Abzug des Grundfreibetrages und ohne Anwendung des Splittingtarifs.

Besteuert werden allerdings nicht die Einnahmen, sondern die Einkünfte, also Einnahmen abzüglich Ausgaben und Abschreibungen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
@Andri123

Die 15.000 € sind Einnahmen, nicht Einkünfte.

Besteuert werden die Einkünfte und diese Höhe kennen wir nicht.

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@Petz1900

Deshalb schrieb ich "abzgl. der Kosten". Aber ich zielte ja auch eher auf 90 % der Welteinkünfte ab. Evtl. kann man in Panama schon ganz gut leben, auch wenn die Mieteinkünfte nur 10.000,-€ Euro p.a. betragen.

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Ich danke recht herzlich für die bisherigen Antworten. Das hilft mir schon sehr weiter.

Eine weitere Frage dazu noch:
Die bisherigen Antworten zielen auf die Besteuerung in Deutschland ab.
Müssten die Einkünfte im Ausland ebenfalls nochmals versteuert werden, da kein DBA zwischen Panama und Deutschland hinsichtlich diser Einkunftsart besteht?

Wissen Sie, wie hoch der Steuersatz hier wäre?

Mit besten Grüßen

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@MartinUni

Ich hab irgendwo gelesen, dass in Panama nur inländische Einkünfte besteuert werden. Aber ob's stimmt?

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