Sicherheitseinbehalt?

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur Nachbereitung eines Seminars:

Wenn ich einen Kunden habe, der aus der EU kommt und mir seine gültige ausländische UST-ID mitteilt, darf ich die Rechnung aufgrund innergemeinschaftlicher Lieferung steuerfrei ausstellen.

Allerdings benötige ich für das Finanzamt den Nachweis, dass die Ware tatsächlich in das Ausland gelangt ist, z.B. durch die Gelangensbescheinigung des Empfängers.

Was also, wenn ich diese Bescheinigung nicht vom Empfänger erhalte... Dann müsste ich ihm eine Rechnung über die UST ausstellen und bangen, dass der Empfänger mir diese im Nachgang noch bezahlt?

Ich habe gelesen, dass ich das auch mit einem "Sicherheitseinbehalt" im Vorhinein lösen könnte. Ich also 10.000€ netto berechne, als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung deklariere und dann noch die 1.900€ netto, steuerfrei als Sicherheitseinbehalt in Rechnung stelle. Ich vermerke, dass dieser Sicherheitseinbehalt zurückerstattet wird, wenn die ordnungsgemäße und unterschriebene Gelangensbescheinigung eingereicht wurde.

Wenn sie mir vorgelegt wird, ist alles gut und ich kann dem Kunden eine Gutschrift über den Sicherheitseinbehalt ausstellen - auch hier steuerfrei wegen steuerfreier innergemeinschaftlicher Lieferung?

Wenn sie mir nicht vorgelegt wird, storniere ich die steuerfreie Rechnung und stelle sie mit 19% UST aus?

Vielen Dank im Voraus :-)

Ausland, rechnung, Steuerberater, Steuererklärung, Steuern, Umsatzsteuer
Freiberufler oder Freelancer (Gewerbetreibender)?

Ich bin Elektroingenieur und möchte nächsten Monat als Elektroplaner tätig werden, somit muss ich verschiedene Werk,- Dienst-, oder Beraterverträge mit Kunden (Ingenieurbüro, Vermittlungsagentur) abschließen. Ich habe mich bereits beim Finanzamt als Freiberufler angemeldet. Wenn ich jetzt verschiedene Videos in YouTube oder Forums anschaue, macht es mir Angst, wenn der Finanzamt später mich als Gewerbetreibender einstuft und ich nachzahlen muss ggf. meine Selbständigkeit aufgeben muss.

Bevor ich das Bogen zur steuerliche Erfassung ausfüllte bin ich zu einem Steuerberater gegangen und auch einen Buchhalter gefragt und die sagten: wir können nicht sagen ob du Freiberufler oder Gewerbetreibender bist, melde dich erstmal bei Finanzamt an, dann sehen wir es, aber solange du kannst solltest als Freiberufler bleiben.

Es hat mich echt frustriert, warum ich für solche Aussagen jeden Monat einen Steuerberater 250€ zahlen muss. Schlussendlich habe ich entschieden mich als Freiberufler beim Finanzamt anzumelden (einfache Buchführung) und möchte meine ganze Buchaltung und EÜR und Umsatzsteuer etc. nicht bei Steuerberater sondern alles selber machen und habe mir bereits verschiedene Software angeschafft.

Wenn ich als Freiberufler bleibe, mache ich mir um die Buchaltung etc. kein Problem.

Was mir immer noch Sorgen bereitet bin ich nun Freiberufler oder Gewerbetreibender?

Ich würde mich sehr freuen, wenn ich hier einige Informationen bekommen würde.

Finanzamt, Freelancer, Freiberufler, Gewerbeanmeldung, Steuerberater, freiberufliche Tätigkeit
Vermittlungsgebühr der Lohnbuchhaltung für meine Mandant?
Vermittlung von Aufträgen

Hallo,
Ich habe mich kürzlich als Unternehmensberater selbstständig gemacht und benötige für meine Mandanten spezialisierte Dienstleistungen in Form von Buchhaltungs- und Steuerberatung, Versicherungen etc.

Da habe ich Kunden aus dem In- und Ausland Betreuung und Beratung in verschiedenen Bereichen. Ich lernte ein Lohnbüro kennen und wir begannen zusammenzuarbeiten. Diese Firma erstellt über mich die monatlichen Gehaltsabrechnungen für meine Mandanten.

muss ich meine Dienstleistung als Vermittler in Rechnung stellen. oder schreibe ich in die Rechnung Gebühren wegen beispielsweise monatliche Lohnführung. Die gleiche Frage möchte ich für die Steuerberaterleistungen stellen. Ich kann solche Dienstleistungen an meine Kunden weiterverkaufen oder vermitteln und so Umsätze erzielen.

Ich bin verwirrt, hab viel recherchiert und keine vernünftige Antwort gefunden, ich will keinen Fehler machen, damit ich nicht grün hinter den Ohren aussehe und später Probleme ohne ende mit den Behörden bekommen.

Zum Fall konkret:

Die Lohnbüro wird die Lohnabrechnung für 10 € Beispiel erstellen, Das Lohnbüro hat an mich seiner Rechnung gestellt und die habe ich überwiesen. Darf ich dieser Leistung an meine Mandant für 15 € oder 20 € weiter verkaufen. was die Steuerberatung angeht, das selber Thema werde ich auch machen, wenn es geht? für die Finanzbuchhaltung , Steuerdienste usw..?? 

Nenne ich das einfach Rechnung für Vermittlungsleistungen oder ,Provisionsabrechnung oder oder oder??

Würde mich sehr freuen wenn ich ein Muster bekommen könnte an dem ich mich orientieren kann.

Danke und Grüße

Lohn, Steuerberater, Steuern

Meistgelesene Fragen zum Thema Steuerberater