Frage bezüglich einer unregelmäßigen freiberuflichen Tätigkeit?

1 Antwort

Sie hat insgesamt 1300 Euro an Gewinn erzielt. Da ihr Einkommen jedoch unter dem Grundfreibetrag von 9.168 Euro ( 2019) liegt, sollte sie nicht (als momentan Ledige) steuerpflichtig sein

Doch steuerpflichtig, weil sie einen Wohnsitz in Deutschland hat, aber wegen des geringen Einkommens wird keinen Steuer entstehen.

Ist es dann möglich, bei der gemensamen Steuererklärung nächstes Jahr einfach ihre freiberuflichen Tätigkeiten miteinzugeben, ohne sie vorher als Freiberufliche beim Finanzamt eintragen zu lassen?

Natürlich. Anlagen "EÜR" und "S"ausfüllen. Übrigens, waren die 1.300,- die Einnahmen, oder der Gewinn?

Auf diesen Papieren steht, dass der Auftraggeber eine Kontrollmitteilung ans Finanzamt machen wird und es sich dabei um eine selbstständige Tätigkeit handelt. 

Eine Kontrollmitteilung macht ein Finanzamt an ein anderes Finanzamt. Der Auftraggeber wird lediglich eine Mitteilung machen, dass sie diesen Auftrag vergeben haben.Warum sollte das ohne Steuernummer nicht gehen?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Vielen lieben Dank für Ihre Antwort. Sie ist recht ausführlich. Die 1300 Euro sind in den Verträgen jeweils als Honorar bezeichnet. Ich gehe davon aus, dass es sich um die Einnahmen handelt.

Falls wir bei der gemeinsamen Steuererklärung nächstes Jahr ihre Einnahmen durch die freiberufliche Tätigkeit nicht eingeben, kann ich dann also davon ausgehen, dass das Finanzamt, dies durch die Kontrollmitteilungen bemerken könnte und dies im nachhinein strafrechtliche Folgen haben kann? In dem Fall lohnt es sich nicht ein Risiko einzugehen, nehme ich an.

Vielen Dank für die Informationen.

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@byuzman33

Natürlich müsst Ihr das angeben. Aber nicht nur die einnahmen, sondern auch die Betriebsausgaben abziehen.

Der Auftraggeber wird die Zahlungen ja als Betriebsausgabe abziehen und irgendwann wird das ggf. überprüft und dann gäbe es Ärger.

Ausserdem werdet ihr vermutlich sowieso Geld zurück bekommen.

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