Vor- und Nacherbe verkaufen Haus. Konkrete Erbfrage.?

Ich habe bereits zwei Fragen hier eingestellt und mir wurde nahegelegt sie kombiniert als eine neue Frage zu stellen, da sich die Sachlage so besser beantworten lässt:

Als meine Mutter starb hat sie mich und meinen Bruder als Nacherben für ihr Haus eingetragen und ihren neuen Ehegatten als Vorerben. Mein Bruder musste aus bestimmten Gründen sein Erbe ausschlagen und somit blieb ich als alleiniger Nacherbe übrig.

Alles wurde ins Grundbuch eingetragen und nun möchte der Vorerbe gerne das Haus verkaufen, da er sich die Reparatur- und Instandhaltungskosten nicht mehr leisten kann.

Ich würde dem gerne zustimmen (was ich ja muss damit wir es verkaufen können), vor allem um hohen Aufwand wenn er das Zeitliche segnet zu vermeiden.

So wie ich das verstanden habe, muss ich mich mit ihm auf die jeweiligen Anteile einigen, da es keine rechtlichen Vorgaben für diesen Fall gibt.

Erschwerend kommt hinzu, dass ich meinem Bruder gerne die Hälfte von dem was ich als Anteil erhalte abgeben möchte, da meine Mutter es so wollte und er zum damaligen Zeitpunkt keine andere Wahl hatte als das Erbe auszuschlagen.

Nun zur eigentlichen Frage:

Welche Freibeträge fallen in diesem Fall an wenn ich meinem Bruder das Geld zukommen lassen möchte? Ich war der Meinung es wäre 20.000€, aber mir wurde nahegelegt, dass es mehr sein könnte.

Zusätzlich, weiß jemand, ob es möglich ist beim Hausverkauf das Geld auf zwei Parteien aufzuteilen ohne, dass jemand zuerst alles erhält und dann doch wieder Schenkungssteuern bezahlen muss?

erbrecht, Schenkungssteuer
Mein Bruder möchte eine Bestandsimmobilie an mich überschreiben bzw. mich zu 50% ins Grundbuch eintragen lassen. Welcher Steuervorteil / Freibetrag?

Hallo an das Expertenteam :)

Mein Bruder hat vor kurzen eine vermietete Immobilie über 1.6 Mio erworben. derzeit ist er im Grundbuch als alleiniger Eigentümer eingetragen.

A. Der Tatsächliche Eigenkapital von meinem Bruder beträgt 800.000€

B. Privater Darlehen von MIR an meinem Bruder beträgt 400.000€ (nicht im Grundbuch eingetragen)

C. Privater Darlehen von meinen Eltern an meinem Bruder beträgt 400.000€ (nicht im Grundbuch eingetragen)

ZIEL: Wir möchten gerne die Immobilie zu 50% im Grundbuch auf mich überschreiben / übertragen.

  • Bruder 50%
  • Ich 50%

FRAGEN:

Meine Eltern wären bereit von Ihren Freibetrag von 400.000€ das bereits als Privater Darlehen an meinen Bruder überging auf mich zu übertragen (vererben in Lebzeit) somit wären sozusagen keine Steuern fällig!?

Meine bereits erbrachten 400.000€ (Privater Darlehen an meinem Bruder) würden wir mit Eintragung ins Grundbuch zu je 50% an meinem Bruder und mich auflösen wäre dies ohne weitere Kosten möglich?

Somit hätte mein Bruder und Ich einen EK von jeweils 800.000€ erbracht und wir müssten keine Schenkungssteuer, Erbschaftssteuer etc. zahlen!?

Die Privaten Darlehns meiner Eltern und mir wären mit der Ergänzung im Grundbuch aufgelöst!

Herzliche Grüße Samuel Goldstein

PS: Über Fachliche Auskünfte von Anwälten die uns bei der Abwicklung begleiten würden wären wir sehr dankbar.

Erbschaftssteuer, Grundbuch, Schenkungssteuer, Steuern, Übertragung
Wie oft kann man sich von verschiedenen Personen beschenken lassen ohne Steuern zu zahlen?

Nehmen wir an, ich erhalte 2016 von drei verschiedenen, nicht mit mir verwandten Personen, jeweils 20.000€ geschenkt. Werden diese 20.000€ jeweils einzeln bewertet, bleiben damit also steuerfrei? Oder würde das Finanzamt sie zusammen rechnen und irgendeine Steuer darauf erheben? Würden diese Schenkungen als Einkommen gelten, wenn der Beschenkte ansonsten über keine Einkünfte verfügt? (Hartz IV spielt hier keine Rolle)

Hintergrund: Ich arbeite nicht mehr. Jedoch tue ich viel Gutes für Menschen, je nachdem wie mir gerade danach ist. Stellt Euch dafür das Modell "Wandermönch" vor. Wenn jetzt umgekehrt mir jemand Gutes tun möchte, und außer Obdach, Essen oder Kleidung größere Geldsummen geben wollte - zB damit ich damit noch mehr Gutes tun, es an Bedürftige weitergeben kann usw - wie wäre das steuerfrei oder mit niedrigen Steuern möglich? Mit dem Geld soll ja Gutes getan, sprich es nicht dem Staat zur Verwendung für allerlei ungute Dinge überlassen werden (Kriege finanzieren zB). Eine kleinere Idee wäre zum Beispiel, kleinere Summen an Obdachlose zu verteilen. Eine größere Idee wäre die Schaffung spiritueller Räume, in die Menschen sich bei Bedarf zurück ziehen können.

Also sprich: Wie kann mit möglichst wenig staatlicher Kontrolle und möglichst keiner Steuerpflicht Gutes über mich geschehen?

Bin für alle Ideen dankbar. 😊

Erbschaftssteuer, GmbH, Schenkungssteuer
Ich möchte die Hälfte meines Einfamilienhauses auf meine Freundin übertragen, wie ist es dann mit der Grunderwerbssteuer?

Hallo,

meine Fragen beziehen sich auf die Höhe der zu entrichtenden Grunderwerbsteuer bei der Übertragung die helfte eines Einfamilienhauses (in NRW) auf meine neue Freundin (keine Ehegatte/eingetragene lebenspartnerin).

Folgende Eckdaten sind zu beachten: Das Haus wurde 2008 zu einem Kaufpreis von € 290.000 gekauft. Eigentümer: ich zusammen mit meine Ex-Freundin. Wir sind jeweils mit 50 Prozent im Grundbuch eingetragen. Ein Kredit in Höhe von € 255.000 wurde ebenfalls zu jeweils 50 Prozent von uns beiden aufgenommen. € 50.000 flossen als Eigenkapital von meine Seite in die Immobilie.

Inzwischen wurde der Kredit teilweise zurückbezahlt. Die Restkredit liegt nun bei € 248.000.

Jetzt soll nur der Eigentumsanteil von mijn Ex (50 Prozent) auf meine neue Freundin übertragen werden. Weiter soll sich nichts ändern. Auch das Kredit bleibt so wie es ist (50/50). Natürlich übernimmt meine neue Freundin dabei das 50 Prozent Kreditanteil - also € 124.000 - von meinem Ex. Die 50.000 Euro, die ich aus Eigenmitteln eingebracht hat, bleiben auch unangetastet.

Ich weiß nicht genau was der Wert des Hauses im moment ist. Der Wert kann jetzt veilleicht niedriger sein als der ursprüngliche Kaufpreis von € 290.000.

Meine Fragen sind nun:

  • Wie wird die Grunderwerbsteuer bemessen? Wird der damalige Kaufpreis (€ 290.000) zu 50 Prozent veranschlagt? Oder wird bemessen nach der heutige Wert (dann is eine Bewertung erforderlich)? Oder wird bemessen nach der Gegenleistung von € 124.000?;

  • Falls Gegenleistung: Wie müssen wir das Steueramt informieren von diese Gegenleistung? Reicht ein Kaufvertrag zwischen mein Ex und meine neue Fruendin, wobei der vereinbarte Kaufpreis € 124.000 ist?

  • Wenn das Haus immer noch € 290.000 wert sein soll, kann es dann so sein dass Schenkungsteuer bezahlt werden muss? 290.000 – 248.000 = 42.000. Davon 50% ist € 21.000 und damit genau € 1.000 mehr als das Freibetrag. Wie wird sowas berechnet?

Mir ist klar, dass es viele Fragen sind, aber ich bin sehr gern gut vorbereitet.

SEHR vielen Dank im voraus für Ihre Antworten!

Mit freundlichen Grüßen,

Roy

Grunderwerbssteuer, Hausverkauf, Immobilien, scheidung, Schenkungssteuer

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