Erbschaftssteuer: Welche Steuerklasse und Freibeträge?
Meine Mutter und meine Oma sind leider schon verstorben. Mein Opa möchte sein Vermögen mir und meinem Bruder vererben. Da meine Oma ein zweites Mal geheiratet hat, ist er unser Stiefopa bzw. der Stiefvater meiner verstorbenen Mutter. In welche Steuerklasse werden mein Bruder und ich nun als Stiefenkelkinder eingeordnet und welche Freibeträge stehen uns zu? Würden bei der Schenkungssteuer die "Bedingungen" gleich sein?
3 Antworten
Check mal §§ 15 und 16 ErbStG: https://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/BJNR109330974.html
Beim ersten Lesen würde ich Steuerklasse I und 200.000 Euro Freibetrag tippen. Ist aber knifflig...
Hat der Stiefvater deine Mutter adoptiert?
Wenn nein sehe ich erbschaftsteuerlich nichts, das euch von Fremden unterscheidet. Dann also Steuerklasse III und 20.000 € Freibetrag.
Bei Schenkung wäre das identisch.
Nach §15 Abs. 1 gehören
3. die Abkömmlinge der in Nummer 2 genannten Kinder und Stiefkinder,
zur Steuerklasse 1.
und haben deshalb nach §16 Abs. 1 Nr. 3
der Kinder der Kinder im Sinne der Steuerklasse I Nr. 2 in Höhe von 200 000 Euro;
Das ist nämlich die Frage, die ich mir stelle. Hätte mein Opa meine Mutter adoptieren müssen, damit wir der Steuerklasse 1 zugeordnet werden können?