Erbschaftssteuer: Welche Steuerklasse und Freibeträge?

3 Antworten

Hat der Stiefvater deine Mutter adoptiert?

Wenn nein sehe ich erbschaftsteuerlich nichts, das euch von Fremden unterscheidet. Dann also Steuerklasse III und 20.000 € Freibetrag.

Bei Schenkung wäre das identisch.

Nach §15 Abs. 1 gehören

3. die Abkömmlinge der in Nummer 2 genannten Kinder und Stiefkinder,

zur Steuerklasse 1.

und haben deshalb nach §16 Abs. 1 Nr. 3

der Kinder der Kinder im Sinne der Steuerklasse I Nr. 2 in Höhe von 200 000 Euro;

ninni86 
Fragesteller
 26.01.2017, 21:46

Das ist nämlich die Frage, die ich mir stelle. Hätte mein Opa meine Mutter adoptieren müssen, damit wir der Steuerklasse 1 zugeordnet werden können?

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Mikkey  27.01.2017, 17:13
@ninni86

Nein, ein Stiefkind ist ganz eindeutig definiert, ein (als minderjähriges) adoptiertes Kind ist i.S. ErbStG ist ein Kind.

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