Schenkung im Ausland?

1 Antwort

Wenn der Schenkende, oder der Beschenkte zum Zeitpunkt der Schenkung einen Wohnsitz in Deutschland haben, oder sich der geschenkte Gegenstand, z. B. ein Grundstück sich in Deutschland befindet, zieht das deutsche Erbschafts-/Schenkungssteuergesetz.

Wenn das andere beteiligte Land keine Schenkungsteuer erhebt, kann keine andere Steuer auf die Steuerschuld angerechnet werden.

Es wäre dann noch zu klären ob es mit dem Land ein DBA (Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung) gibt, was eine andere Regelung hat.