Szenario:
Sohn schenkt per Überweisung an Vater 25.000€, welche über dem Freibetrag (20.000€) liegen. Also tauchen hier die Schenkungssteuer auf.
Man wusste aber nicht das eine Schenkungssteuer anfällt und man möchte das Geld zurückverlangen, damit der Sohn nur 20.000€ statt 25.000€ sendet, weil man die Schenkungssteuer nicht haben will.
Im Vertrag bzw. im Rückforderungsrecht steht:
"- Der Schenker behält sich das Recht vor, auf Kosten des Beschenkten den in § 2 bezeichneten Geldbetrag zurückfordern zu können, wenn für die Schenkung entgegen der Erwartung der Parteien Schenkungssteuer anfällt."
Muss man für die 1. Schenkung (25.000€) steuern zahlen, obwohl man wegen dem Rückforderungsrecht das Geld steuerfrei zurückbekommen sollte?