Schenkungssteuer fällig wenn Summe erhaltener Geschenke über Freibetrag, aber Einzelwert unter Freibetrag?

2 Antworten

Für die Erhebung von Erbschafts- und Schenkungssteuer ist immer nur die Beziehung Schenkender zu Beschenktem maßgebend. Hier werden alle Schenkungen der letzten 10 Jahre addiert und dann nach Abzug des Freibetrags der Besteuerung unterworfen.

Wenn man also von verschiedenen Personen Schenkungen erhält, dann gilt der Freibetrag für jede Person aufs Neue.

Im konkreten Fall: Sowohl die Schenkung von A als auch die Schenkung von B (jeweils an C) bleiben mit 19 TEUR unter dem Freibetrag und unterliegen damit keiner Erbschaftsteuer. Aber Achtung, maßgebend sind nicht die Beträge eines Jahres, sondern der vergangenen 10 Jahre!

Ein Hinweis noch. In bestimmten Verwandtschaftskonstellationen bestehen höhere Freibeträge, dies sollte auch immer geprüft werden.

Die Grenze gilt pro Schenker, oder Erblasser für alle Geschenke in einem Zeitraum von 10 Jahren.

A schenkt C 19.000,- am 25. 09. 2017.

Schenkt A C am 24. 09. 2027 3.000,- sind 2.000,- Euro steuerpflichtig, weil keine 10 Jahre vergangen sind.

Wird die Schenkung am 26. 09. 2027 vollzogen ist die Frist abgelaufen und der Freibetrag von 20.000,- gilt neu.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986