Kann Rechtsanwalt Vorschuss verlangen für Beantragung von Prozesskostenhilfe?
Ich habe einen Rechtsanwalt beauftragt, damit er gegen einen Schuldner von mir vorgeht und ihn auf 2000 Euro in Anspruch nimmt. Der Rechtsanwalt soll ferner einen Prozesskostenhilfeantrag stellen. Jetzt verlangt er von mir einen Vorschuss für das Verfahren der Bewilligung von Prozesskostenhilfe. Darf er das überhaupt? Ich kann ihn ja nicht zahlen. Daher beantrage ich ja Prozesskostenhilfe.