Kann ich meine Rechtsschutzversicherung verklagen, wenn ich das Gefühl habe, dass sie mich nicht gut vertreten hat?

6 Antworten

du kannst gegen den Anwalt klagen, wenn er dich schlecht vertreten hat,

das würde deine Rechtschutzversicherung unter Umständen bezahlen...aber gegen einen Anwalt klagen, ist nicht so einfach...

Habe vor Jahren gegen einen für Arbeitsrecht geklagt...der hatte Termin verbummelt...beim Gericht...jedenfalls hatte er das behauptet...dadurch ist mir eine Abfindung 6 stellig entgangen...

ich hatte mir in einer anderen nahen Stadt einen anderen Anwalt genommen...unterm Strich kam durch den Richter eine Einigung zustande...

aber richtig gelohnt hatte sich das nicht...

"Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand"

Seit wann vertreten RS-Versicherungen ihre Kunden?

Die bezahlen, sofern es sich um einen versicherten Fall handelt, die Kosten vom Anwalt usw.!

Eine Versicherung vertritt Dich nicht - sie deckt max ein Risiko ab. Juristisch wirst Du i.d.R. durch einen von Dir beauftragten Rechtsanwalt vertreten - und wenn Erfolgsaussichten bestehen, erhältst Du seitens Deiner Rechtschutzversicherung eine Dekungszusage.

Klar kannst Du, Du solltest aber vorher einen Anwalt befragen, ob Dein Gefühl Dich nicht trügt.

Worum geht es denn? Meinst Du, dass Du falsch beraten wurdest (durch die vermittelte telefonische Beratung) oder wurde ein Prozess verloren?

Im ersten Fall schliesse ich mich Eifelia an.