Wie Nebentätigkeit im Nachhinein anmelden?

Guten Abend,

ich gehe im regulären Alltag einer steuerpflichtigen nicht-selbstständigen Tätigkeit nach. Seit fünf Jahren schreibe ich einmal jährlich einige Seiten für einen Verlag, für die ich im Folgejahr (Jahresbeginn) als Einmalzahlung ein Autorenhonorar erhalte. Da ich mich falsch informiert habe, habe ich keine Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit vorgenommen, sondern in der Steuererklärung 2020 (erstmals Honorar im Jahr 2019) und 2021 (Honorar 2020) lediglich das Honorar unter kurzer Angabe meiner Tätigkeit unter "sonstige Einkünfte" angegeben (jeweils unter 150 Euro). Eine Rückfrage seitens des Finanzamts kam nicht.

Dieses Jahr beläuft sich das Honorar auf knapp 300 Euro, nächstes Jahr laut Verlag auf knapp 500 Euro (Ausgaben habe ich keine). Nun habe ich gelesen, dass derartige Einkünfte nur bis 410 Euro steuerfrei sind.

Da ich alles gern korrekt angeben möchte, habe ich im Finanzamt angerufen. Zunächst wurde mir geraten, es weiter unter "sonstige Ankünfte" anzugeben, eine Weitervermittlung hat dann aber ergeben, dass ich die Tätigkeit anmelden muss und damit auch eine neue Steuernummer erhalte. Leider ist das Formular in Elster ("Steuerliche Erfassung") jedoch nicht für rückwirkende Anmeldungen gemacht. Dies gilt v.a. für die Felder zu Gewinnen im Gründungsjahr bzw. im Folgejahr. Hier wird ja im Formular vom aktuellen Jahr und von 2023 ausgegangen. Welche Möglichkeiten habe ich, meine Tätigkeit korrekt anzumelden? Hat mein bisheriges Vorgehen Konsequenzen für mich?

Vielen Dank für die Hilfe!

Freiberufler, Steuererklärung, Steuern, Nebentätigkeit
Darf ich eigene Bilder, ohne Anmeldung, verkaufen?

Hallo an alle,

ich bin aktuell sehr viel am "malen" (Leinwandgestaltung, Objektcollagen). Ich mach das als Hobby und aus therapeutischen Gründen. Allerdings ist irgendwann jede Wand mal voll und jeder Freund/Bekannte/Verwandte mehrfach beschenkt.

  • Nun frage ich mich, kann ich Bilder die "zuviel" sind - einfach so verkaufen?

Ich hab mich in das Thema "freie Nebentätigkeit" eingelesen (ich habe eine Festanstellung, bin aktuell aber im Krankenstand), aber ich finde mich darin nicht wieder.

  • Ich möchte mit meinen Bildern kein Gewinn machen - ich möchte lediglich aus dem "Erlös" neue Bilder erstellen können.
  • Ebenfalls erstelle ich die Bilder nicht um sie zu verkaufen oder nehme Aufträge an.
  • Ich habe auch keine feste Anzahl wieviel Bilder ich im Monat verkaufen will - wahrscheinlich gibt es Monate in denen ich nichts verkaufen möchte/will und in Anderen sind es dann vielleicht 10 Bilder auf einmal.
  • Meine Bilder haben auch keinen großen finanziellen Wert, je nach Material/größe der Leinwand würde sich die Verkaufssumme zwischen 5 und 40€ belaufen (und letzteres eher selten).

Nun hab ich soviele Beiträge im Internet gelesen, das ich am Ende nicht weiß was nun Fakt ist.

  1. Muss ich mein "Vorhaben" (Bilder verkaufen) beim Finanzamt anmelden?
  2. Ist dies bereits eine freie Nebentätigkeit?
  3. Wäre der Verkauf von meinen Bildern ein anmeldepflichtiges Gewerbe?
  4. Ist meine Rechtschutz eine gute Adresse um mir rechtlich 100% Gewissheit zu verschaffen oder wohin sollte ich mich wenden?

Ich bedanke mich Vorab ganz herzlich für eure Antworten. Mit freundlichen Grüßen

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Fiverr - Einkünfte, Form der Tätigkeit etc.?

Liebe Community,

ich bin Student und betreibe seit wenigen Monaten neben meinem Studium und einem Minijob (Einkommen 417€ im Monat + Bafög von knapp 810€) nun eine freiberufliche Tätigkeit auf Fiverr.com (Eine Plattform, auf der man verschiedene Dienste von Übersetzungen, hin zu Logo-Erstellungen etc. anbieten kann). Ich habe hier in den letzten 4-5 Monaten etwa 1000€ verdient und muss mich nun natürlich mit der Frage auseinandersetzen, wie all das anzumelden ist. Verzeiht, aber ich bin kompletter Laie, was das Thema Steuern etc. angeht.

  1. Wenn ich die Tätigkeit anmelden will, müsste ich hierfür nun ein Gewerbe anmelden oder die Tätigkeit beim Finanzamt in irgendeiner anderen Art anmelden? Was wäre am sinnvollsten?
  2. Fiverr hat seinen Sitz in Israel. Wenn ich nun Rechnungen für die Buchhaltungen schreibe (Fiverr gibt keine aus), fällt demnach keine Mehrwertsteuer an, richtig? Was wäre denn für eine Steuer zu beachten und wie hoch ist diese? Brutto- und Nettoeinkommen sind hier identisch.
  3. Wirkt es auf mein Fiverreinkommen in irgendeiner Form aus, dass ich einen steuerfreien Minijob ausübe, oder tut es das andersherum? (Auf meinen Minijob auswirken)

Mir ist klar, dass manch einer die Sinnhaftigkeit der Tätigkeit in Relation zur Bafög-Förderung in Frage stellen wird, da ich nur eins von beidem in vollen Umfang haben kann, wenn ich zusätzlich noch einen Minijob ausübe. Ich werde dem Bafögamt Rückzahlungen überweisen müssen und die Tätigkeit weiterausüben, weil ich ab Oktober ohnehin nicht mehr gefördert werde und ein Semester überziehen muss. Da ist es ganz gut, eine weitere Einkommensquelle zu haben.

Finanzamt, Freiberufler, Nebenverdienst, Steuerberater, Steuererklärung, Steuern, Nebentätigkeit

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