Teilzeitjob und nebenberuflich als Freiberufliche/Freelancerin; was gibt es zu beachten?

Hallo liebe Community 😊

Ich habe gerade begonnen, in Teilzeit zu arbeiten (min. 20,04 Std. die Woche mit 1.102,5€ Brutto im Monat; Überstunden werden alle drei Monate ausgezahlt) und möchte nebenbei einer bzw. zwei weiteren Tätigkeiten nachgehen:

1. Als Honorarkraft an einer VHS: 1,5 - 4,5 Std. in der Woche bei 26,4€ Bruttostundenlohn

Und 2. an einer Sprachschule: 2-3 Stunden die Woche bei 22,5€ wenn ich mich als Minijobberin anstellen lasse oder 25€ die Stunde, wenn ich als Freelancerin/Freiberufliche arbeite.

Da ich gerade frisch aus dem Studium komme, habe ich leider keinerlei Erfahrung mit der Versteuerung und daher folgende Fragen (ich bin ledig; Steuerklasse 1):

1. Ist es in meinem Fall sinnvoller, mich als Minijobberin anstellen zu lassen oder wären meine Einnahmen unter den Freibeträgen der Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer etc, sodass es sich lohnen würde, als Freelancerin zu arbeiten?

2. Wird mein Einkommen aus dem Teilzeitjob mit meinem Einkommen als Honorarkraft/Freelancerin/Minijobberin zusammengerechnet oder werden beide Einnahmequellen (Teilzeitjob und nebenberufliche Tätigkeit) separat betrachtet?

3. Was müsste ich an Steuerausgaben einkalkulieren? (Die ich zur Seite packen müsste)

4. Gibts es noch etwas zu beachten? (Dass ich meine freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt anmelden muss, weiß ich. Und, dass ich eine Steuererklärung abgeben muss mit der Anlage S. Ebenfalls habe ich gelesen, dass ich die Krankenkasse über meine Nebentätigkeit informieren muss und, dass ich vermutlich in der Rentenversicherung mehrfach versicherungspflichtig werde als ,, selbstständige Lehrerin" worunter meine Tätigkeit in der Sprachenschule und der VHS wahrscheinlich fällt).

Ich danke euch sehr für eure Antworten und freue mich über jeden Hinweis, da ich Angst habe, etwas von Beginn an grundlegend falsch zu machen 🙈

Liebe Grüße,

Rosi

Finanzamt, Freelancer, Freiberufler, Nebentätigkeit, Teilzeitjob, Versteuerung
OnlyFans, muss ich nun Steuern zahlen?

Hallo,

ich habe im Jahr 2022 von Ende Mai bis Anfang August ein Onlyfans Profil gehabt. Dies war übergangsweise und als Nebentätigkeit, denn ich bekam noch Arbeitslosengeld (Versicherung zwecks Kündigung). Die Agentur wusste auch davon Bescheid und das Geld wurde verrechnet.

Ich habe mich damals direkt beim Finanzamt gemeldet und als Kleinunternehmen angemeldet. Soweit ich weiß musste ich nie ein Gewerbe anmelden, da es als Freiberufliche Tätigkeit gilt. Andere Mädels die ebenfalls mit Onlyfans ihr Geld verdient haben, mussten ebenfalls kein Gewerbe anmelden. Das Finanzamt hat mir auch nichts gesagt, sondern einfach nur meine Steuernummer zugeschickt und die Anmeldung bestätigt.

Dann im August habe ich es wieder abgemeldet, da ich seitdem eine Vollzeitstelle habe, bei der keine Nebentätigkeiten erwünscht sind.

Ich habe in den 3-4 Monaten einen Gewinn von ca. 1800€ erwirtschaftet (insgesamt!)

Nun meine Frage:

Muss ich bei dieser geringen Summe überhaupt Steuern zahlen? Wenn ja, geht es ja nur um die Einkommenssteuer. Nun weiß ich nicht wie aktuell der Grundfreibetrag ist, dieser wurde ja angehoben.

Und dann steht im Internet dass das Einkommen unter dem Grundfreibetrag im Jahr liegen muss, da gilt doch bei mir nur das von Onlyfans oder nicht? Sonst habe ich im Jahr 2022 nur als Angestellte gearbeitet, wo die Steuern direkt abgezogen wurden.

Wenn ich jetzt keine Steuern zahlen muss, reicht es wenn ich dem Finanzamt einfach einen Nachweis sende wie viel ich über Onlyfans erwirtschaftet habe? Habe absolut keine Lust wegen diesem kleinen Betrag eine ganze Steuererklärung zu machen, oder einen Steuerberater zu holen wo ich am Ende mehr für zahle als an Steuern.

Danke im voraus für eure Antworten!

Freiberufler, Steuern, Grundfreibetrag, Nebentätigkeit

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