Übungsleiterpauschale als Vertrag und/oder Rechnung?

1 Antwort

Ich stelle in der Regel für meine Tätigkeit Rechnungen als Kleinunternehmen aus.

und wie, wenn die Regel durchbrochen wird?

Nun frage ich mich, ob ich für einen einzelnen Auftrag die Übungsleiterpauschale beanspruchen kann, auch wenn es sich um die gleiche Art von Tätigkeit handelt für die ich sonst Rechnungen ausstelle.

Wo liegt denn der Unterschied zu sonst? Auftraggeber? Um welche Tätigkeit handelt es sich denn überhaupt.

Der Fall erscheint mir seltsam.

Die Übungsleiterpauschale ist übrigens auch dazu übungsleitern das sammeln von Betriebsausgaben zu sparen. Das aber machst Du ja in der Freiberuflichkeit.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986