Moin zusammen,
ich habe mal eine kurze Frage zu diesem verdammt bürokratischen Steuerkram:
Ich bin angestellter Freiberufler und habe "nach Feierabend" ein Artikel für eine Fachzeitschrift geschrieben. Für den gibt es als Honorar nun auch ein kleines Taschengeld. Ansonsten mache ich das bisher nicht regelmäßig. Nach meinem Verständnis sollte es sich dabei ja um eine freiberufliche selbständige Tätigkeit handeln. Für die Einkommenssteuer würde ich die Einnahmen einfach in der nächsten Steuererklärung angeben.
Aber was ist mit Umsatzsteuer? Muss ich die abführen bzw. muss ich den ganzen Mist erst umständlich anmelden? Als Freiberufler brauche ich ja keinen Gewerbeschein.
Man...die Zeit, in der ich darüber nachgedacht habe, steht jetzt schon in keiner Releation zu dem Honorar...
Für einen Tip wäre ich dankbar!