Ein Mann GmbH Gesellschafter Nebentätigkeit?

1 Antwort

  1. Welche Bedeutung soll hier die frage Nebentätiogkeit, oder keine Nebentätigkeit haben?
  2. Der Befähigungsnachweis muss der Geschäftsführer haben,oder, im Ausnahmefall muss der Geschäftsführer einen Anstellungsvertrag mit einer Person vorweisen können,der diesen Befähigungsnachweis hat. Wenn das der 100 % Gesellschafter ist, kann es eine spezielle Situation geben,dazu später mehr.
  3. Keine Chance auf ein Geschäftskonto bei einer deutschen Bank.Eventuell klappt es bei Revolut,oder Weise.

Die von Dir geplante Situation Gesellschafter 100 % lebt in D, Gesellschaftssitz ist D, Geschäftsführer lebt im Ausland,wo auch immer,der Gesellschafter ist aber in der GmbH angestellt, gibt folgende Situation:

Der Gesellschafter gilt als faktischer Geschäftsführer, weil Behörden wie das Finanzamt annehmen, dass der eingetragene Geschäftsführer nicht wirklich seine Aufgabe erfüllt, bzw. nur vorgeschoben ist.

Banken akzeptieren diese Situation nach meinen Erfahrungen nicht.

Darüber hinaus ist nicht einzusehen, was das bringen soll.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung
guddisan 
Fragesteller
 12.09.2023, 10:19

Vielen Dank für die Antwort. Bezüglich der Nebentätigkeit: Ich, als Angestellter, brauche eine Schriftliche Genehmigung von meinem Arbeitgeber für jede Nebentätigkeit. Daher war die Frage. Wenn Ich selber 100% Anteil habe aber ein Fremdgeschäftsführer führt die Firma (nicht Ich). Stellt das gesetzlich eine Nebentätigkeit für mich ?

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wfwbinder  12.09.2023, 10:45
@guddisan

Natürlich, Du hast ja eine andere Anstellung. Wenn das der einzige Grund ist,um so einen Fremdgeschäftsführer vorzuschieben, dann ist das völlig falsch gedaccht udn bringt nur die oben genannten Probleme.

Zum Arbeitgeber gehen udn sagen "Chef ich möchte nebenbei ...... machen. Meine Arbeit hier wird nicht beeinträchtigt, denn die Nebentätigkeit ist mit 1 Stunde pro Tag von zu Haus aus und Samstagsvormittags ein bißchen erledigt."

Er darf es Dir nur abschlagen/verbieten, wenn DU ihm Konkurrenz machst mit Deinem Unternehmen.

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guddisan 
Fragesteller
 12.09.2023, 14:43
@wfwbinder

Danke nochmal für die Antwort. Ich bin damit komplett einverstanden, dass ich alles ehrlich mit AG im voraus reden muss aber wegen persönlichen Gründen wollte ich eigentlich das vermeiden.

Es geht hier um die Mobbing obwohl ich alles richtig (ohne Konkurrenz , ohne Zeitliche Einschränkungen) machen und die AG das gesetzlich einfach nicht verbieten kann.

Ich habe gelesen , dass rein Anteil in eine GmbH zu haben ohne dort beschäftigt zu sein ist eigentlich keine Nebentätigkeit. Ist das 100 % Anteil Problem hier ? Macht das mich automatisch tätig obwohl ich ein Fremdgeschäftsführer hätte.

Wenn Ja, wie viel maximal Prozent darf man als Anteil in einer GmbH haben, das man rein Gesellschafter macht und gesetzlich keine Nebentätigkeit darstellt?

Ich hoffe , das ich meine Frage richtig formulieren habe :) .

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wfwbinder  12.09.2023, 14:59
@guddisan
Ich habe gelesen , dass rein Anteil in eine GmbH zu haben ohne dort beschäftigt zu sein ist eigentlich keine Nebentätigkeit. Ist das 100 % Anteil Problem hier ?

Die 100 % an einer GmbH zu haben ist keine Nebentätigkeit,das ist Vermögensverwaltung.

Die Nebentätigkeit ist die Anstellung in der Gesellschaft, egal ob als Geschäftsführer, oder als normaler Angestellter.

Auch ohne Gehalt dort tätig zu sein, wäre eine Nebentätigkeit,die dem Chef genannt werden sollte.

Dazu kommt eben,wie ich schrieb auch die Frage nach dem "faktischen Geschäftsführer." Wer nur einen Menschen zum Geschäftsführer macht, aber dem immer sagt,was gemacht werden soll, ist der faktische Geschäftsführer.

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