Versteuerung einer Nebentätigkeit als Stripperin?

1 Antwort

  1. Ich weiß nicht, welchen Unterschied Du meinst, aber der Gewinn (Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben) aus dieser Tätigkeit kommt zu Deinem anderen Einkommen dazu und wird gemeinsam mit dem versteuert.
  2. ja.
  3. Nur, wenn Du Deinen größten Fans eventuell "Zusatzdienstleistungen" anbieten solltest.
  4. JA, musst Du. Verbieten kann er es, wenn seinen Betrieb negativ beeinflussen könnte. Solltest Du Erzieherin in einem katholischen Kindergarten sein, Chefsekretärin bei einer Privatbank usw. könnte man es als unseriöse Nebentätigkeit ansehen und Dich vor die Wahl stellen, Kündigung, oder Verzicht.
  5. Solange die Einkünfte und der zeitliche Aufwand geringer sind als bei der Haupttätigkeit.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung