Muss ich eine Nebentätigkeit beim Finanzamt noch vor deren Beginn anmelden?

3 Antworten

Theoretisch hat man Zeit, bis man zum ersten Mal eine Steuererklärung für das Jahr des Beginns abgeben muss.

Nur, wenn die Kunden wegen der Abzugsfähigkeit eine Rechnung mit Steuernummer haben wollen, fängt das Problem schon an.

Also einfach bei Beginn melden und Problemen aus dem Weg gehen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Nein rückwirkend reicht, wenn man mit dem Nebenjob Einkommen erzielt muss es bei der Estvlg. mit zweiter Steuerkarte und/oder Einkommennachweisen angegeben werden weil es Auswirkungen auf die Progression hat.

Wenn Du keine Umsatzsteuer in Rechnung stellst und es sich nicht um nachhaltige Einnahmen handelt, reichts wenn Du es in Deiner Einkommensteuererklärung angibst. Ein Gewerbe, musst Du natürlich bei Deiner Stadt (Gemeinde) anmelden.