Hallo, ich arbeite sozialversicherungspflichtig mit einem Zeitanteil von 60%. Nun möchte ich aus Spaß an der Sache gerne als Handelsvertreter im Nebenjob ( selbst. Mit einem Auftragegeber) eine zusätzliche Tätigkeit ausüben. Der Verdienst spielt dabei keine große Rolle. Sicher unter 450€ im Monat. Mein normales Einkommen beträgt gut des sechsfache. Muss ich auf meine Einkünfte im Nebenjob Rentenversicherungsbeiträge zahlen? Gilt hier eine Geringfügigkeitsgrenze? Muss ich mich überhaupt bei der Rentenversicherung melden oder kommen die automatisch auf mich zu ( durch Gewerbeanmeldung und Finanzamt)? Ich danke für Rat und Untestützung.
Verwandte Themen
Bin ich als Handelsvertreter im Nebenjob rentenversicherungspflichtig?
Rentenversicherung,
nebenjob,
Selbstständigkeit