Hauptberufl. selbstständig + Nebenjob angestellt oder andersrum?

Hallo, folgender Fall:

Ich bin selbstständig/freiberufl. (Dipl-Psych, Seminarleitung, kein Gewerbe) und kann derzeit wegen der Pandemie nicht arbeiten, bekomme Grundsicherung. Jetzt habe ich a) ein Jobangebot für eine Teilzeit-Stelle von 20 Std/Woche, 13 €/Std bis Sommer, perspektivisch länger und b) ein befristetes Angebot à 12 Std/Woche, 45 €/Std für zweieinhalb Monate, das ich als selbstständige Person machen würde. Die Grundsicherung kann ich also wieder abgeben.

Fall 1: Ich bleibe hauptberuflich selbstständig, dazu neu nebenberuflich angestellt. Geht das überhaupt wegen der Arbeitszeiten? Hier könnte ich zusätzlich noch die Neustarthilfe beantragen. Allerdings müsste ich das Angestelltenverhältnis als Steuerklasse 6 angeben, richtig?

Fall 2: Ich versuche zu wechseln und meine momentan eh ruhende Selbstständigkeit nur noch nebenberuflich auszuüben und hauptberuflich angestellt zu sein. Macht das mehr Sinn? Dann wäre das nach meinen Informationen Steuerklasse 1 und eben einkommenssteuerliche Abgaben weil > 410 € pro Jahr.

Fall 3: Ich wechsle innerhalb dieses Jahres von der Selbstständigkeit in die Anstellung und wieder zurück (? ... )

Von meinen bisherigen Recherchen raucht mir der Kopf. Kann ich überhaupt einfach zum nächsten Monat wechseln, und kann ich zudem ohne Probleme irgendwann wieder hauptberuflich in die Selbstständigkeit wechseln?

Vielen Dank schonmal,
Alex

nebenjob, Selbstständigkeit, Steuern
ausländische Studenten und Nebenjob (Steuer, Anmeldepflicht)?

Hallo,

ich bin ein ausländischer Student aus den Nicht-EU-Staaten und habe Studentenaufhaltsrecht mit der Nebenbestimmung "Erteilung gem. Par. 16 AufenthG. (..) Beschäftigung für max 120 Tage o. 240 halbe Tage im Jahr und studentische Nebentätigkeiten sind gestattet."

ich arbeite als Lehrbeauftragter in der Universität und bekomme ungefähr 5,800 Euro jährlich.

1) soweit ich weiß, ist das ein Minijob. ich würde gerne fragen ob die Anmeldung beim Finanzamt erforderlich ist.

2) Ich habe gelesen, dass bei (ausländischen) Studenten freiberufliche Tätigkeiten eine sonderte Genehmigung vom Amt brauchen. Ist dieser Job auch der Fall? (Ich habe allerdings ohne Genehmigung bereits angefangen, und auch bei anderen Lehrbeauftragten war auch der Fall. Aber um genaue Information zu bekommen, würde ich gerne danach fragen)

Nun möchte ich noch einen Nebenjob anfangen. Auch freiberuflich, der Auftraggeber ist eine Firma in den Nicht-EU-Staaten. Ich arbeite zu Hause in Deutschland.(Telearbeit) Ich weiß noch nicht, wie viel ich verdienen würde.

3) Darf ich überhaupt diesen Nebenjob ausführen? Wie die Frage Nummer 2, sollte ich eine Genehmigung bekommen? Wie lange wird es normal dauern, um die Genehmigung zu bekommen?

4) Ist die Anmeldung beim Finanzamt erforderlich? Wie hoch wäre der Steuer? (Angenommen verdiene ich etwa 7,000 Euro pro Jahr) Werden die Steuer berechnet exkl. des ersten Minijobs(Lehrbeauftragter)? Ich befürchte, dass der zweite Nebenjob sich nicht lohnt wegen der Steuer..

Vielen Dank im Voraus für die Antworten

Liebe Grüße

Student, nebenjob, Steuern

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