Ich habe einen Hauptjob (40h/Woche) auf Lohnsteuerkarte und nun das Angebot zusätzlich noch aushilfsweise einer 2. Tätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber nachzugehen.
Dieser Aushilfsjob sollte dann von mir per Rechnungsstellung mit angeführter Steuernummer (Stundenlohn € 9) abgerechnet werden. Im Grunde genommen werden es aber wohl nie mehr als € 250 pro Monat werden.
Nun habe ich die Frage, wie die Rechnungen, die ja dann bei meinem Lohnsteuerausgleich mit angegeben werden müssen, sich auf meine Steuerlast auswirken werden.
Werden die Rechnungen zu meinem normalen Arbeitsgehalt hinzugerechnet? Oder gibt es einen gewissen Betrag, der nicht überschritten werden darf, um steuertechnisch nicht angerechnet zu werden?
Vielen Dank für eine Auskunft mit ev. Quellenangaben.