Kann man Liebhaberei selber anmelden?

Moin!

Ich bin Angestellte und möchte nebenbei aus meinen (teuren) kreativen Hobbies (stricken, nähen, plotten, graphic design) etwas Geld machen, z.B. durch den Verkauf von Mützen, Taschen, Deko oder selbst-designte Postkarten (Digital oder als Druck). Mein einziges Ziel dabei ist ausschließlich, meine Hobbies teilweise zu finanzieren, um sie weiter auszuüben. Ich würde das Verkaufen nur ab und zu, je nach Zeit und Lust machen, ich erwarte keine großen Einnahmen (vielleicht 1000€/Jahr grob geschätzt?) und hätte sicherlich keine oder kaum Gewinne (wenn ich nur alle Materialkosten berechnen würde, sicherlich immer Verluste...).

Ich möchte nur alles legal machen und bei so einer kleinen Sache keine unnötige Komplikation... aber geht das überhaupt?

Ein Gewerbe anzumelden wäre an sich kein Problem. Ich war eigentlich fast dabei, es anzumelden, als ich mich weiter darüber informiert habe: Laut allen Definitionen ist mein Fall deutlich unter Liebhaberei einzustufen. Ich habe auch mehrere Beiträge von „Gründern“ gelesen, die ein Kleingewerbe angemeldet haben, nur um es später abmelden zu müssen, weil es tatsächlich Liebhaberei war oder Handwerkskammer Beiträge bezahlen mussten, die höher als der Gewinn waren. Das bringt nur Ärger, Frustration und unnötige Aufwand.

Es klingt vielleicht blöd, aber nach viel Recherche frage ich mich nun einfach: wenn man so ein kleines Geschäft vorhat, kann man nicht direkt so eine „Liebhaberei-Aktivität“ bei dem Finanzamte selbst anmelden?

Ich habe auch über die „410€ Regelung“ gelesen. Könnte man diese „bis 410€ Gewinn im Jahr“ haben unabhängig vom Umsatz/Einnahme? Z.B. Ich möchte eine Tasche für 60€ verkaufen, Materialkosten dafür sind 45€. Wenn ich eine einzige Tasche im Monat verkaufen würde: Einnahmen sind 720€, Gewinn jedoch 180€ lächerliche Euro... Fällt das unter der 410€ Regelung? Wenn ja, heißt das, dass ich es einfach ohne weiteres als Hobby machen kann? Ein kleines „Kassenbuch“ würde ich für alle Fälle führen, um alle Einnahmen und Ausgaben unter Blick zu behalten...

Ich habe stundenlang in Google recherchiert aber alle Artikel und Infos zum Thema Liebhaberei sind aus der Perspektive von (Klein)Unternehmern, die die Einstufung als Liebhaberei und deren Nachteile vermeiden wollen, was nicht mein Fall ist.

Für alle Tips oder Info zur weiteren Recherche bin ich dankbar.

Finanzamt, Gewerbe, Kleingewerbe, Kleinunternehmer, Nebenverdienst, Nebentätigkeit, Kleinunternehmerregelung, Nebengewerbe
Nebengewerbe: gebrauchte Maschinen von Steuer absetzen/ Handwerkerkosten/ Mauer einziehen?

Hallo zusammen,

ich kann mir auf ein paar Dinge in Sachen Kleingewerbe noch keinen Reim machen und benötige Hilfestellung.

Ich möchte neben dem Beruf ein Nebengewerbe betreiben. Nachdem ich eine passende Immobilie gefunden habe möchte ich diese ein klein wenig verändern. Das heißt ich möchte eine Wand einziehen und eine Türe einbauen lassen. Da es sich um ein Mietobjekt handelt sind die Kosten nun den immateriellen Wirtschaftsgütern anzurechnen oder? Im Steuerprogramm wäre das der Punkt "Einbauten".

1. Verständnisfrage: Wenn ich die Mauer selbst aufstelle, muss ich dann die Materialkosten woanders eintragen oder rechne ich dann die Kosten zusammen und erfasse sie trotzdem unter dem Punkt "einbauten"? Was bringt es mir am Ende die Kosten zu erfassen? Es gibt auch die GWG, wenn ich es schaffe die Mauer für unter 800€ zu bauen kann ich diese dann komplett abschreiben? Wenn die Mauer 1200€ Kostet, kann ich das runterrennen und einfach sagen es waren doch nur 800€?

+ Ich benötige zusätzlich Starkstromanschlüsse und ein paar Wasserleitungen

+ Ein Bezahlterminal auch hier wieder wenn es 2.000€ kostet, wäre es dann nicht besser zu sagen es hat nur 800€ gekostet als GWG und den rest selbst zu zahlen?

Zudem geht es um Maschinen. Ich möchte vorerst Gebrauchtmaschinen kaufen, bringt es mir irgendetwas die abzuschreiben?

Im Endeffekt möchte ich folgendes tun:

Waschsalon eröffnen:

Objekt mieten, Umbaumaßnahmen(Wand einziehen, Starkstromdosen setzen,...), 2x gebrauchter Trockner+2x gebrauchte Waschmaschine an ein zentrales Bezahlsystem anhängen.

Umbau: 3500,-

Trockner+WaMa zusammen = 8000,-

Bezahlterminal 2000,-

============

13.500,-

Das ist die Summe die ich brauche um einen Waschsalon zu eröffnen. Macht es jetzt am meisten Sinn zu sparen bis ich die Summe habe oder mit wenig Kapital alles zu kaufen und mein Nebengewerbe zu starten, weil durch Steuererleichterungen ich am Ende des Jahres auch wieder gut was zurückbekomme?

Ich verstehe noch nicht ganz was es mir bringt zB. das Material einer Mauer von der Steuer abzusetzen.

Könnt ihr mir weiterhelfen und ein Buch empfehlen?

Waschmaschinen werden zB. über 10 Jahre abgerechnet. Wenn ich mir eine für 5000€ neu kaufe welche Steuererleichterung bringt mir das? Und macht es dann Sinn eine gebrauchte für 2000€ zu kaufen aber dann eben nicht abzuschreiben?

Gruß

Bitte helft mir ich bin überfordert.

Steuererklärung, Nebengewerbe
Nebengewerbe während Kurzarbeit anmelden?

Sehr geehrte Finanzfrage Online-Community,

Ich werde meine Daten und Fragen so kurz wie möglich halten.

Notwendigen Daten:

  • Ich habe vor, eine Nebengewerbe als Kleinunternehmer zu registrieren
  • 30 Stunden pro Woche an einem Hauptjob beschäftigt
  • Kurzarbeit-Modus seit 1. Dezember registriert
  • Ich weiß, dass ich auf anrechnungsfreien Zusatzverdienst Anspruch auf die Höhe meines bisherigen (d. H. November) Nettoeinkommens habe
  • Meine Fragen:
  • Wenn ich den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung erhalte:
  •    Wie schreibe ich das erwartete Einkommen aus meiner Hauptbeschäftigung in einer Situation, in der der Kurzarbeitsprozent von Monat zu Monat geändert werden könnte?
  1. Wenn ich das schreibe, soll ich mein gesamtes Einkommen inkl. das Kurzarbeitgeld und mein abgezogener Bruttolohn oder sollte das irgendwie getrennt geschrieben werden?
  • Da ich im Kurzarbeit-Modus bin, habe ich gelesen, dass ich dieses zusätzliche Einkommen meinem Arbeitgeber melden muss, damit er es zur Arbeit an die Bundesbehörde weiterleiten kann, damit diese sehen kann, ob das Kurzarbeitsgeld neu berechnet werden muss.
  1.    Weiß jemand, wie und auf welche Weise ich diesen Bericht weiterleiten soll?
  2.    Normalerweise müsste ich dieses zusätzliche Einkommen nicht meinem Gesundheitsdienstleister, Rentenversicherer und anderen, die einen Teil meines Einkommens erhalten melden, da es relativ gering wäre - 10 Stunden pro Woche mit einem maximalen Einkommen von 350 € pro Monat. Wenn Mann bedenkt, dass während der Kurzarbeit jeder weniger Beiträge zahlt, bin ich jetzt dazu verpflichtet oder nicht?

Vielen Dank im Voraus!

Kurzarbeitergeld, Nebengewerbe

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