Was ist der Unterschied zwischen der "Anlage EÜR" und "Abziehbaren Vorsteuerbeträgen" in der Umsatzsteuer-Anmeldung? Wann darf ich die Sachen wo angeben?

Ich mache zum ersten mal Anmeldungen für die Umsatzsteuer und benutze dafür Elster. Ich habe Anfang dieses Jahres ein Nebengewerbe angemeldet und ein paar Fragen dazu:

  1. Es gibt auch noch eine "Anlage EÜR", zum Beispiel wenn man Betriebsausstattung gekauft hat. Muss man diese Anlage parallel dazu ausfüllen, also die gleichen Sachen da eintragen oder wie teile ich das auf?
  2. Woher weiß man bei Dingen, die man sowohl privat als auch gewerblich nutzt, ob man sie überhaupt irgendwo angeben darf und zu welchem Anteil? Zum Beispiel man macht Homeoffice und nutzt den privaten Router auch gewerblich. Wird dann einfach 50/50 (muss ich den halben Betrag der Rechnung da eintragen?) gemacht oder geht das nach Arbeitsstunden?
  3. Wie ist das mit Arbeitsstunden überhaupt, in denen ich nichts verdiene? Sind das überhaupt Arbeitsstunden? Ich habe zum Beispiel an Gestaltungswettbewerben teilgenommen und die damals ohne Gewerbe nicht versteuert und hab Probleme bekommen bzw. musste ein Nebengewerbe dafür anmelden. Aber ich habe nur eine Gewinnrate von 1/20. Die 95% der Arbeitszeit, die ins Leere verlaufen, gelten nicht als Arbeitszeit, oder? Die Erstellung einer eigenen gewerblichen Internetseite und die ganze Entwicklung der eigenen Marke bestimmt auch nicht?
  4. Einfach mal ein theoretisches Beispiel: Angenommen ein Nebengewerbe hat in den ersten beiden Monaten seines Bestehens jeweils 500 Euro verdient. Und die darauffolgenden 4 Monate hat es keine Einnahmen gemacht. Dürfen in diesen 4 Monaten dann überhaupt "Abziehbare Vorsteuerbeträge" angegeben werden, wie zum Beispiel Internet? Weil dann hat man nichts verdient. Es gibt also keinen Umsatz, von dem man das überhaupt abziehen kann, oder wird das dann von "0" abgezogen und man hat quasi Verluste oder vielleicht sogar Schulden?
  5. Und was wäre andersrum, wenn ein Gewerbe die ersten 4 Monate nichts einnimmt, aber dann in Monat 5 und 6 die 500€, dürfte das Internet dann für die ersten 4 Monate bei der Umsatzsteuer eingetragen werden? Welche Regelungen gibt es hier allgemein? Wie viele Monate darf man am Stück keine Einnahmen machen, wie hoch muss der Umsatz sein usw, dass man Seite 7 bei Elster ausfüllen darf?
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Einige Fragen zum Nebengewerbe [Schmuck]

Da mir bei gutefrage nicht geholfen werden konnte versuche ich es mal hier bevor ich mich in irgendein Forum durchwühle.


Ich möchte ein Nebengewerbe anmelden um mein Schmuck zu verkaufen. Mein Schmuck besteht aus Schmuckmasse (ist unter Pardo und/oder Fimo zu finden).


Zwar habe ich damals ein Seminar besucht für Existensgründer, doch diesen abgebrochen da ich zu unsicher war ob dies wirklich das richtige für mich ist.


Jetzt sieht es aber schon ganz anders aus. Ich möchte nicht davon leben wollen, wenn ich meine Kosten (Materialkosten) abdecken kann und der ein oder andere Euro eventuell über bleibt reicht es mir. Ein Businessplan habe ich dafür schon damals erstellt - müsste also nur nochmal den Finanzteil ergänzen (ein Shop gibt es nicht in dem ich damals eingekauft habe und der neue ist um 2-5 cent teurer)


Nun meine Frage ob meine Informationen noch richtig sind

  • Ich dürfte keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen

  • Ich müsste jährlich eine Umsatzsteuererklärung dem Finanzamt zukommen lassen

  • Ich dürfte nicht mehr als 4.000€ im Monat verdienen da ich sonst kein Nebengewerbe betreibe

  • Bei einem Nebengewerbe kann ich weiterhin in der Familienversicherung bleiben

  • Ich dürfte nicht mehr als 15 Stunden die Woche (60 Stunden im Monat) arbeiten

Welchen Beitrag solllte ich nicht erreichen um keine Umsatzsteuerpflicht nachkommen zu müssen ?

Dürfte ich auch zwei Namen auf mein Gewerbeschein anmelden ? (Tätigkeit im Grafikbereich)

Das war´s. Ist viel aber für mich sehr wichtig. Ich würdemich freuen wenn sich jemand damit auskennt und mir helfen kann.

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