Leasing über ein Kleingewerbe?

3 Antworten

Du musst zwei Dinge unterscheiden.

  1. Vertragssituation mit Autohaus und Leasingbank
  2. Situation mit dem Finanzamt.

Das Angebot des Autohauses richtet sich, aus welchem Grund auch immer, nur an Gewerbetreibende. Du hast eine Gewerbeanmeldung, also giltst Du als Gewerbetreibender. Die wollen verkaufen und werden daher keine große Ermittlung anstellen, ob Du nun dauernd Aufträge ausführst, oder nicht. Du bekommst den Vertrag und fertig. Ob auf die 49,- Euro noch die Umsatzsteuer drauf kommt, muss doch im Angebot stehen.

Das Finanzamt interessiert sich nur für Verträge, wenn Du sie in Deiner Steuererklärung nutzt um Abzüge zu machen.

Wenn Du für das Jahr meldest, "keine Umsätze, keine Ausgaben, Ergebnis null," so würdest Du nur ein Problem bekommen, wenn sich rausstellst, Dass Du doch Umsätze hattest.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
  1. davon gehe ich aus
  2. Wenn es sich bei den 49 Euro um einen Nettobetrag handelt, dann wird noch Umsatzsteuer darauf anfallen. So wie bei anderen Käufen ja auch.
  3. Das Auto darf meiner Meinung nach in der Steuererklärung nicht auftauchen. Da Du nicht vorhast, es zu mehr als 10 % gewerblich zu nutzen, kannst Du es Deinem Gewerbe steuerlich nicht zuordnen.

Als Student solltst Du schon die Grundregeln des Steuerrechtes kennen.

Leasen kannst Du das Fahrzeug durchaus, da Du hierfür die Voraussetzungen erfüllst. Aber Das Finanzamt wird natürlich hinterfragen, wenn Du 0€ Umsatz machst, warum Du das Fahrzeug benötigst und wird es als Liebhaberei einstufen. Je nach dem, welche Art der Besteuerung Du für Deine Kleinunternehmerregelung ausgewählt hast kannst Du die MwSt. als Vorsteuer zum Ansatz bringen. Natürlich kannst Du auch auf alle steuerlichen Vorteile verzichten und das Auto für den reinen privaten Gebrauch anschaffen, aber dann sollen Dir die Vertragsbedingungen des Leasingvertrages genau bekannt sein und Deiner geplanten Nutzung nicht entgegenstehen. Sonst handelst Du Dir anderen Ärger ein.