Leasing über ein Kleingewerbe?
Guten Morgen,
ich besitze seit 1 Jahr ein Kleingewerbe im Bereich Auto Service. Der Umsatz betrug letztes Jahr ca. 1000€. Im 2. Jahr sind keine Umsätze geplant, da ich als dualer Student voll ausgelastet bin.
Nun habe ich ein Leasing Angebot für 49€ Pro Monat für Gewerbetreibende entdeckt und würde dort gerne zuschlagen. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 12 Monaten. Anschließend würde ich das Kleingewerbe auch abmelden. Das Autohaus sagte mir dass ich den Vertrag mit meinem Gewerbeschein abschließen könnte. Jedoch weiß ich nicht wie das mit dem Finanzamt ablaufen wird, da ich im 2. Jahr keine Umsätze erziele und das Auto somit nur privat genutzt wird.
Nun meine Fragen:
- Kann ich diesen Vertrag ohne Probleme abschließen? (Bin 21 und verdiene 1050€ brutto jeden Monat als Dualer Student)
- Wird mit meinem Gewerbeschein lediglich der Netto Betrag von 49€ pro Monat abgebucht? Oder kommen noch die Mehrwertsteuer oben drauf?
- Muss das Auto in den Kosten meines Kleingewerbes überhaupt auftauchen, da ich es ausschließlich privat nutze?
Ich hoffe ich habe genug Informationen geliefert, damit hoffentlich meine Fragen beantwortet werden.
3 Antworten
Du musst zwei Dinge unterscheiden.
- Vertragssituation mit Autohaus und Leasingbank
- Situation mit dem Finanzamt.
Das Angebot des Autohauses richtet sich, aus welchem Grund auch immer, nur an Gewerbetreibende. Du hast eine Gewerbeanmeldung, also giltst Du als Gewerbetreibender. Die wollen verkaufen und werden daher keine große Ermittlung anstellen, ob Du nun dauernd Aufträge ausführst, oder nicht. Du bekommst den Vertrag und fertig. Ob auf die 49,- Euro noch die Umsatzsteuer drauf kommt, muss doch im Angebot stehen.
Das Finanzamt interessiert sich nur für Verträge, wenn Du sie in Deiner Steuererklärung nutzt um Abzüge zu machen.
Wenn Du für das Jahr meldest, "keine Umsätze, keine Ausgaben, Ergebnis null," so würdest Du nur ein Problem bekommen, wenn sich rausstellst, Dass Du doch Umsätze hattest.
- davon gehe ich aus
- Wenn es sich bei den 49 Euro um einen Nettobetrag handelt, dann wird noch Umsatzsteuer darauf anfallen. So wie bei anderen Käufen ja auch.
- Das Auto darf meiner Meinung nach in der Steuererklärung nicht auftauchen. Da Du nicht vorhast, es zu mehr als 10 % gewerblich zu nutzen, kannst Du es Deinem Gewerbe steuerlich nicht zuordnen.
Als Student solltst Du schon die Grundregeln des Steuerrechtes kennen.
Leasen kannst Du das Fahrzeug durchaus, da Du hierfür die Voraussetzungen erfüllst. Aber Das Finanzamt wird natürlich hinterfragen, wenn Du 0€ Umsatz machst, warum Du das Fahrzeug benötigst und wird es als Liebhaberei einstufen. Je nach dem, welche Art der Besteuerung Du für Deine Kleinunternehmerregelung ausgewählt hast kannst Du die MwSt. als Vorsteuer zum Ansatz bringen. Natürlich kannst Du auch auf alle steuerlichen Vorteile verzichten und das Auto für den reinen privaten Gebrauch anschaffen, aber dann sollen Dir die Vertragsbedingungen des Leasingvertrages genau bekannt sein und Deiner geplanten Nutzung nicht entgegenstehen. Sonst handelst Du Dir anderen Ärger ein.