Kleinunternehmer nach Geschäftsaufgabe?

3 Antworten

Die antwort von @Petz1900 ist absolut richtig udn top.

Als Anhanltspunkt für Dich, wenn Du nur die unverkaufte Ware über eBay als Privatmann verscherbelst, ist das ja über die Liste aus der Aufgabe nachweisbar udn damit ist die Sache klar.

Aber kein Stück mehr, sonst bist Du wieder im Gewerbe.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn die Waren in der Aufgabebilanz aufgeführt sind sind die in dein Privatvermögen übergegangen.

Du kannst die Waren also grundsätzlich als Privatmann verkaufen.

Je nach Menge könnte man aber auf die Idee kommen, dass du dein Gewerbe nicht wirklich aufgegeben hast, sondern als Geschäftsmann weiter Waren verkaufst.

Das hängt aber vom Gesamtbild ab, da gibt es keine pauschalen Antworten.

Angenommen Du würdest tatsächlich wieder ein Gewerbe anmelden: die Kleinunternehmerregelung kannst Du anwenden, wenn Du die letzten vier Jahre nicht zur Umsatzsteuer optiert hast, und der Umsatz im Jahr 2018 nicht höher als 17.500 Euro war.