Versicherung verlangt von Geschädigten Gutachterkosten?

Hallo Zusammen! Folgendes hat sich ereignet: -Person A hat das Handy von Person B auf den Boden fallen lassen und somit war es nicht mehr funktionstüchtig - Person A hat den Schaden seiner Versicherung gemeldet. - Die Versicherung hat noch sehr langem hin und her diverse Nachweise wie (Gutachten von Apple, Fotos des Geräts, detaillierte Beschreibung) gefordert. - Anschließend wurde Person B gebeten (von der Versicherung der Person A!) das Handy einzusenden. Dieses sollte durch einen Gutachter geprüft werden. - Hierbei ist zu beachten, dass es bis zu diesem Zeitpunkt keinerlei Aufklärung über entstehende Kosten gab. Ferner wurde der Gutachter ja auch nicht von Person B beauftragt.

  • Der Gutachter hat festgestellt dass das Handy nicht wie beschrieben beschädigt wurde.Angeblich lag ein Wasserschaden vor, der sich defintiv nicht ereignet hat.

  • Nun erhält Person B ein Schreiben von der Versicherung, dass die Versicherung den Schaden zurückweist, da der Gutachter dies nicht für plausibel hält. Desweiteren schreibt die Versicherung "Da Gutachterkosten entstanden sind, die ohne ihre Meldung nicht angefallen wären, bitten wir Sie die Gutachterkosten in Höhe von 250,-€ an XXXXX mit dem Verwendungszweck XXXXX zu überweisen"

  • Nach einer 1 Seitigen Mail mit diversen Erläuterungen+ sämtlichen Details zum Unfall, bekommt Person B einen Einzeiler von der Versicherung zurück. ("Wir halten nach wie vor an unserer Entscheidung fest."

Person B hat seitdem nicht reagiert und am 28.11 einen Brief von der Versicherung erhalten, dass das Geld nach wie vor nicht eingegangen sei und Person B doch bitte bis zum 07.11. die 250,-€ überweist.

Person B hat das Handy nach wie vor nicht(!) von der Versicherung zurück erhalten!

Frage: - Ist es rechtens, dass Person B(Geschädigter) die Kosten für einen Gutachter zahlen muss, den er nicht beauftragt hat? Es gab hier auch keine Aufklärung über Kosten.

  • Wie sind die weiteren Schritte der Versicherung? Was hat Person B zu befürchten?

  • Falls(!) die 250,-€ durch Person B gezahlt werden, ist dies ein Schuldeingeständnis und führt zu einer Strafanzeige wegen Betrug? (Davon war aber niemals die Rede).

Wie sollte sich Person B jetzt verhalten? Das Handy hat die Versicherung nicht zurück geschickt, zudem verlangen Sie 250,-€ für den Gutachter, bei einem Schadensfall i.H.v. 270,-€ (Zeitwert des Handys) Das steht für Person B natürlich in keiner Relation hier einen gerichtlichen Streit einzugehen.

Ich bedanke mich schon mal recht herzlich im Voraus!

Viele Grüße

Haftpflichtversicherung, Versicherung

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