Schmerzensgeld bei traumatischer Patellaluxation?

Hallo, ich hätte jedoch einige Fragen bezüglich dem Anspruch bei privater Haftpflichtversicherung. 

Kurz zu meinem Sachverhalt:

Meine Partnerin (getrennt wohnhaft) ist auf mein Knie gefallen, wobei mein Bein umgeknickt ist, und daraufhin die Patella luxierte. Ich wurde von einem Notarzt untersucht. Bei Befragung des NRS habe ich eine 10 angegeben, aufgrund des heftigen Schmerzes. Im Krankenhaus wurde die Patella repositioniert und geröntgt. 

In einem späteren MRT wurden einige Eindellungen an der Patellarückseite, Blutergüsse und ein angehender Riss des Meniskusbandes festgestellt. 

Da ich heute den Fragebogen meiner Krankenkasse bekommen habe, wurde ich dran erinnert dass ich einen Schadensersatzanspruch habe. 

Meine Partnerin hat eine private Haftpflichtversicherung, und muss daher nicht selber zahlen, was mir persönlich wichtig war. 

(1) Kann ich nun meine folgekosten bei ihrer Haftpflichtversicherung geltend machen? (ungefähr 50€ aufgrund der Pauschale des Rettungsdienstes, etliche Zuzahlungen für Orthesen und für Medikamente zur Thromboseprävention)

(2) Kann und sollte ich gegebenenfalls ein Schmerzensgeld geltend machen? 

Mir ist es wichtig meine Partnerin nicht zu belasten, da es ein ungewollter Unfall war. Ist es eurer Meinung moralisch richtig ein Schmerzensgeld zu verlangen, da es meine Freundin betrifft? Wie würdet ihr handeln? 

Mir geht es hauptsächlich darum, dass ich in Zukunft eine extrem höhere Chance habe, dass dies erneut passiert. 

Und falls die Kniescheibe erneut luxiert, komm ich um eine operative Erneuerung des Meniskusbandes nicht herum, was mich ungefähr ein ganzes Jahr arbeitsunfähig machen würde. 

Falls ihre Haftpflichtversicherung zahlt, wäre ich demnach zukünftig abgesichert und könnte mir den Betrag bei einem erneuten Unfall, der laut meines Chirurgen selbst bei alltäglicher Belastung erneut passieren kann, aufheben. 

Des Weiteren mache ich mir Sorgen dass ihre Haftpflicht rechtliche Schritte einleitet. Einen Rechtsstreit mit meiner Lebensgefährtin ist das letzte was ich möchte. 

(3) Was wäre ein gerechtfertigter Betrag für ein Schmerzensgeld bei einer traumatischen Patellaluxation? Und könnte ich ihre private Haftpflicht einfach mit einem Unfallbericht und den zugehörigen ärztlichen Anamnesen anschreiben? Oder regelt das meine Krankenkasse automatisch, wenn sie ihren Schadensersatz bei der Haftpflicht meiner Partnerin einfordert?

Vielen Dank schon mal vorneweg, und ich entschuldige mich für die vielen verschiedene Fragen!

Haftpflichtversicherung, Recht, Schmerzensgeld, Unfallschaden
Selbstbehalt / Selbstbeteiligung Privathaftpflicht?

Hallo, ich bin im Moment etwas verwirrt aufgrund einer Klausel in meinem Privathaftpflichtversicherungs-Vertrag. Ich habe einen Schadensfall gemeldet und nun eine E-Mail erhalten, die noch mehr Infos, wie Belege, Angabe zur Personen etc. fordert. Am Ende steht:

"Weiterhin weisen wir darauf hin, dass entsprechend der vertraglichen Vereinbarungen in Ihren Versicherungsbedingungen bzw. in Ihrer Police nach einem regulierten Schadenfall ab der nächsten Hauptfälligkeit für fünf Jahre ein Selbstbehalt von 300,00 EUR je Schaden gilt. Bitte informieren Sie uns, ob die weitere Prüfung und Regulierung durch uns gewünscht wird."

Soweit ich mich erinnere habe ich eigentlich einen Vertrag ohne Selbstbeteiligung gewählt. Daher habe ich in meinem Vertrag nachgeschaut, dort steht:

"Eine Selbstbeteiligung im Schadenfall ist nicht vereinbart. Nach einem Schadenfall gilt ab der nächsten Hauptfälligkeit ein Selbstbehalt von 300,00 EUR für den Gesamtvertrag als vereinbart. Hinweis: Ein Sonderkündigungsrecht nach §40 VVG entsteht aus dieser Änderung nicht. "

Woher kommt der Zusatz mit den fünf Jahren? bedeutet "Gesamtvertrag", dass ab dem nächsten Schadensfall immer ein Selbstbehalt von 300,- pro Fall fällig wird oder bezieht sich, dass nur auf den nächsten Schadensfall und die Info in der E-Mail stimmt nicht mit dem Vertrag überein?

Haftpflichtversicherung, Recht, selbstbehalt, Versicherung, Selbstbeteiligung

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