Habe Brand verursacht: zahlt meine Haftpflichtversicherung es?

4 Antworten

Der Schaden bzw das zu versichernde Risiko ist "BRAND".Grundsätzlich ist in einem solchen Falle die Hausratversicherung gefragt was Hausrat angeht und das Gebäude selbst ist Sache der Wohngebäudeversicherung.Diese Versicherungen prüfen ggf auf Regressforderungen wie in diesem Falle. Hier springt, sofern rechtlich überhaupt notwendig die eigene Privathaftpflicht ein.

Ihr Fall ist recht speziell. In Ihrem konkreten Fall ist lediglich eine Schadensmeldung an die eigene Privathaftpflicht notwendig und zwar schnellstmöglich d.h. ohne schuldhaftes Verzögern(sonst Obliegenheitspflichtverletzung= kein Schutz)Diese prüft dann ggf die vom Geschädigten erhobenen Forderungen oder wehrt diese auch eigenständig ab.Schließlich hat Ihr Bekannter ja das grundsätzliche Risiko selbst geschaffen und getragen durch das Verzichten auf entsprechenden Versicherungsschutz.Regressforderungen kann es trotz Versicherungsschutz immer geben.

Mit freundlichen Grüßen,

Benjamin Stieß

Versicherungsfachmann IHK

Das hängt vermutlich von der Versicherungspolice ab. Am besten einfach mal anrufen und nachfragen, ob oder wer dafür aufkommt und auch selbst in die Police schauen, welche Schäden abgedeckt sind.

Dein Freund ist ein Idiot, dass er ohne diese Versicherungen durchs Leben geht.

Anyway.

Wenn du einen Schaden verursacht hast, musst du diesen ersetzen. Dafür hast du sicher eine Privathaftpflicht.

Sein Problem ist, diese leistet nicht den gleitenden Neuwert, sondern nur den Zeitwert zur Wiederherstellung des Zustands unmittelbar vor dem Schadenereignis.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – 2004 - 2021: Versicherungsmakler § 34d GewO
Thomas6687 
Fragesteller
 14.12.2017, 15:46

Vielen Dank das wollte ich wissen genau bin ja zu Frieden wenn das Haus wieder bewohnbar gemacht wird einiger maßen

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1. Welche Versicherung zahlen muss, oder nicht, ist erst die zweite Frage.

2. Wenn Du den Brandverursacht hast (vermutlich fahrlässig), bist Du zum Schadenersatz verpflichtet. § 823 BGB.

3. Dann must Du sehen, ob Deiner Versicherung eintritt.